Die Zentralbank hat es ausschließlich Banken erlaubt in der Ukraine elektronisches Geld – und ausschließlich in Hrywnja – zu schöpfen und zu tauschen. Jetzt müssen Marktteilnehmer in diesem Segment des Geldmarktes entweder die Geschäfte einstellen oder Verträge mit Banken zur Verbreitung deren elektronischen Geldes abschließen. Die Zentralbank möchte auf diese Weise den nichtberechneten Markt der Internetzahlungen legalisieren, doch dessen Spieler sind damit nicht zufrieden.
Morgen tritt die “Richtlinie zu elektronischem Gelde in der Ukraine”, gemäß der Anordnung #179 der Zentralbank vom 25. Juni, in Kraft. Diese erlaubt es nur Banken elektronisches Geld herauszugeben und einzuziehen. “Unternehmen können mit elektronischem Geld arbeiten, doch herausgegeben werden sollen diese in der Bank und Nichtbankenstrukturen können nur in den Grenzen des auf dem Konto bei der Bank liegenden Geldes agieren.”, erklärte dem “Kommersant-Ukraine“ der ausführende Direktor zu Fragen von Zahlungssystemen und Abrechnungen der Zentralbank Wiktor Krawez.
Die Anordnung betrifft nicht die Zahlungssysteme (beispielsweise Visa oder MasterCard) und das System der Bezahlung von Rechnungen auf elektronische Weise (beispielsweise Portmone und Paypal), deren Geltungsbereich erstreckt sich nur auf Unternehmen, welche in der Ukraine mit elektronischem Geld arbeiten (Werteinheiten, die auf elektronischen Geräten gespeichert werden, werden wie Zahlungsmittel entgegengenommen und erscheinen als Geldverpflichtungen des Kunden). Im Land gibt es etwa zehn davon, zum Beispiel WebMoney, UkrMoney, “Internet.Djengi”. Für die Arbeit mit elektronischem Geld müssen die Unternehmen im Laufe eines Jahres Verträge mit Banken zu der Verbreitung von elektronischem Geld abschließen.
Die Entgegennahme und der Umsatz von elektronischem Geld im Austausch gegen Bargeld oder bargeldlose Mittel wird den existierenden Betreibern auf dem Markt verboten. Dieses Geschäft werden ausschließlich Banken betreiben. Mit elektronischem Geld wird man Waren und Dienstleistungen von ausschließlich denjenigen Händlern bezahlen können, welche Verträge mit Banken abgeschlossen haben und man kann dieses an andere Nutzer überweisen. Die Regeln des Systems des elektronischen Geldes, außer dem Nationalen System der massenhaften elektronischen Zahlung (NSMEP) und der Ausgabe von Prepaidkarten nach Verträgen mit in der Ukraine registrierten Zahlungssystemen, sollen ukrainische Banken mit der NBU (Nationale Bank der Ukraine) abstimmen.
Die NBU hat weitere Begrenzungen vorgesehen: das elektronische Geld soll in der Ukraine nur in Hrywnja (mit Ausnahme der Ausgabe von Prepaidkarten) ausgegeben werden und deren Summen auf einem elektronischen Gerät, welches sich im Besitz einer physischen Person befindet, und der Summe einer Transaktion soll 5.000 Hrywnja (ca. 667 €) nicht übersteigen. Diese Einschränkungen erklärt die NBU mit den Empfehlungen der Europäischen Zentralbank. “Es gibt Flugtickets, die man in elektronischer Form kaufen kann. Einbeziehend, dass der größte Teil der Reisen in den Grenzen Russlands und Europas abgewickelt wird, kamen wir zu dem Schluss, dass deren Wert bis zu 1.000 $ beträgt. Dies ist ausreichend dafür, dass die Tickets für hin und zurück bezahlt werden. Wenn diese Summe größer wird, dann muss man in anderer Form bezahlen.”, sagte Krawez dem “Kommersant-Ukraine“.
Der Direktor der Ukrainischen Assoziation der Banken und der Mitglieder des Zahlungssystems EMA, Alexander Karpow, erzählte dem “Kommersant-Ukraine“, dass die Richtlinie bereits 2004 ausgearbeitet wurde, doch der Präsident der Zentralbank, Wladimir Stelmach, stimmte der Regulierung des elektronischen Geldes erst jetzt zu. “Die Unternehmen könnten nicht mit den Banken zusammen arbeiten wollen, da gerade nicht klar ist, ob Steuern im Verlauf ihrer Arbeit gezahlt werden und wie diese gerade bezahlt werden sollen.”, fügt Karpow hinzu.
Die aktiven Marktteilnehmer unterstützen die Entscheidung der NBU nicht und weigern sich offizielle Kommentare abzugeben. Ein Informant in einer der Internetunternehmen teilte dem “Kommersant-Ukraine“ mit, dass in der Ukraine die von der NBU verboten elektronischen Gelder im US-Dollar Äquivalent populär sind, welche man bei internationalen Zahlungsabwicklungen verwenden kann, so dass die Hrywnja-Äquivalente nur selten benutzt werden. Zusätzlich verbot die NBU Operationen mit elektronischem Geld durch juristische Personen durchzuführen (als Kunden können nur physische Personen auftreten) und die Summe von 5.000 Hrywnja für ein “elektronisches Portemonnaie” ist, den Worten des Gesprächspartners des “Kommersant-Ukraine“ nach, ungenügend für große Einkäufe. Mit den Banken arbeiten bereits UkrMoney und “Internet.Djengi” zusammen und einer der Marktführer – Webmoney – nicht. “Es gibt einige Banken, die elektronisches Geld herausgeben. Das sind die Projekte der PrivatBank – Limonex, UkrMoney, Liqpay und ebenfalls die Tochter der Zentralbank – NSMEP.”, betonte der Teilhaber des Unternehmens für den elektronischen Geldtausch eGoldService. “Ich denke, dass wir das Geschäft schließen müssen. Das elektronische Geld der NBU oder einer anderen Bank ist auf dem Markt nicht notwendig. Dafür gibt es keine Nachfrage. Deren Umsatz(-Anteil) im Internet beträgt weniger als 5%.”
Quelle: Kommersant-Ukraine


Forumsdiskussionen
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„Gehe auf das Ausländeramt Deiner Gemeinde und erkundige Dich, kann ja sein ich irre mich, derzeit können Ukrainer als Flüchtlinge einreisen und unterliegen dem Paragraphen 24, aufgtund dessen läuft...“
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