Das Oberste Schiedsgericht hat die Sanierung der Offenen Aktiengesellschaft “Dneproenergo” als gesetzeskonform anerkannt. Auf diese Weise gelang es einem Minderheitsaktionär, welcher mit der Gruppe “Privat” in Verbindung gebracht wird, nicht, die Entscheidung der zusätzlichen Aktienemitierung, in Folge dessen mehr als 26% der Aktien des Unternehmens zur “Donbasser Brennstoff- und Energiefirma” (DBEF) Rinat Achmetows übergingen, zurückzunehmen. Das bedeutet jedoch nicht das Ende für den Übernahmekampf um das Unternehmen. Wie dem “Kommersant-Ukraine“ bekannt wurde, bereitet man im Ministerialkabinett einen neuen Plan zur Rücknahme der Sanierung vor. Dieser widerspricht, nach Expertenmeinung, den geltenden ukrainischen Gesetzen.
“Dneproenergo” ist einer der größten Energieerzeuger der Ukraine. Besitzt drei Wärmekraftwerke mit einer installierten Kraftwerksleistung von 8,185 Gigawatt. Der Umsatz in 2006 betrug 530 Mio. Hrywnja (ca. 71,62 Mio. €), bei einem Reingewinn 12,6 Mio. Hrywnja (ca. 1,7 Mio. €) 50% + 1 Aktie besitzt die staatliche Aktiengesellschaft “Energetitscheskaja Kompanija Ukrainy”, 44% die DBEF, die restlichen Anteile gehören Minderheitsaktionären. Die Marktkapitalisierung an der PFTS betrug zum 25. Januar 9,6 Mrd. Hrywnja (ca. 1,29 Mrd. €).
Aus der Mitteilung des Pressedienstes der “Dneproenergo” folgt, dass das Oberste Schiedsgericht am 25. Januar der eingelegten Berufung des Unternehmens statt gegeben hat und damit die Forderungen des Minderheitsaktionärs – der Investmentfirma “Business-Invest”, welche zur “Privat” Gruppe gehört (besitzt 0,00655% der Aktien) – als haltlos anerkannte. Nach der Klage der “Business-Invest” vor dem Berufungsgericht der Saporoshjer Oblast am 21. Dezember 2007, nahm das Gericht die Entscheidung der Aktionärsversammlung vom 27. August zurück (”Kommersant-Ukraine“ vom 25. Dezember). Auf dieser stimmten mehr als 98% der Aktionäre dem Sanierungsplan zu, welcher vorher vom Berufungsgericht der Saporoshjer Oblast bestätigt wurde. Gemäß dem Plan, erhielten die Gesellschaft mit beschränkter Haftung “Investizionnoje Obschtschestwo”, die den Kreditgebern der “Dneproenergo” untergeordnete Firma “Pawlogradugol” und der Schacht “Komsomolez Donbassa”, welche zur DBEF gehören, erhielten die Aktien aus der Zusatzemission im Wert von 25 Mio. Hrywnja (ca. 3,38 Mio. € = 26%). Im Austausch übernahm die “Investizionnoje Obschtschestwo” Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens in Höhe von 950 Mio. Hrywnja (ca. 128,38 €, ein Großteil davon ging an staatliche Kreditgeber) und überwies einen Teil der für den Investitionsplan vorgesehenen Mittel. Insgesamt sollen laut Plan in die Produktionskapazitäten mehr als 1 Mrd. Hrywnja (ca. 135,135 Mio. €) investiert werden.
“Der Beschluss des Obersten Schiedsgericht ist motiviert vom Fehlen einer Verletzung der Rechte und Interessen der Aktionäre der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ‘Investizionnaja Kompanija ‘‘Business-Invest’‘ ‘ bei dem Aufruf zur und Durchführung der Aktionärsversammlung von ‘Dneproenergo’ und den dort getroffenen Entscheidungen.”, heißt es in der Erklärung der ‘‘Dneproenergo’‘. “Die Entscheidung des Gerichtes bekräftigte noch einmal die Gesetzes- und Rechtmäßigkeit aller Maßnahmen, welche von den Aktionären der ‘Dneproenergo’, den Kreditgebern und Investoren mit dem Ziel der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit und der Beendigung des Insolvenzverfahrens angenommen wurden.”, zitierte der Pressedienst das Vorstandsmitglied des Unternehmens Dmitrij Tewelew.
Ein Informant des “Kommersant-Ukraine“ in der “Privat” Gruppe erklärte gestern, dass die Holding nicht beabsichtigt die Entscheidung der letzten Aktionärsversammlung “Dneproenergos” anzufechten und bereitet sich vor eine Rücknahme vor Gericht, mit “Hilfe eines Dokumentes, welches recht bald vom Ministerialkabinett angenommen wird”, zu erreichen.
Wie dem “Kommersant-Ukraine“ bekannt wurde, geht die Rede um die Rücknahme der Regierungsanordnung Nr. 407-R vom 13. Juli 2007, in welcher der Regierungsvertreterin – der Staatlichen Aktiengesellschaft “Energetitscheskaja Kompanija Ukrainy” – vorgeschrieben wurde für die Zusatzemission zu stimmen. Dem “Kommersant-Ukraine“ liegt das vom Energieministerium vorbereitete Projekt eines Beschlusses über die Rücknahme dieser Anweisung vor. Seine Ausarbeitung wurde vom Ministerium für Brennstoffe und Energie bereits Ende letzten Jahres initiiert. Danach wies der erste Vizepremier, Alexander Turtschinow, die Vorbereitung des Dokumentes an. Im Erklärungsteil der neuen Vorlage wird erklärt, dass die vorangegangene Entscheidung des Ministerialkabinetts unbedingt zurückgenommen werden muss, da die Sanierung zu einer Verringerung der staatlichen Rechte am Stammkapital der “Dneproenergo” führte. Dies ist nicht der erste Fall, bei dem das Energieministerium die Annahme einer Entscheidung auslöst, welche vorteilhaft für die Gruppe “Privat” ist.
Bereits früher verbot das Ministerium der Staatlichen Aktiengesellschaft “Energetitscheskaja Kompanija Ukrainy” den Registrator der Aktien des größten zur Gruppe “Privat” gehörenden Energieerzeugers, der Offenen Aktiengesellschaft “Finanzgesellschaft ‘Ukrneftegas’”, zu wechseln (”Kommersant-Ukraine“ vom 16. Januar).
Im Übrigen gehen die vom “Kommersant-Ukraine“ befragten Juristen davon aus, dass ein Verbot der Sanierung sogar nach der Rücknahme der alten Kabinettsanweisung nicht möglich sein wird. “Das Gesetz kann nicht rückwirkend sein. Und die vom Energieministerium initiierte Änderung im Kabinettsbeschluss kann nur nachfolgende Geschäfte betreffen und nicht bereits abgeschlossene.”, sagt der Teilhaber der Kanzlei “Prawowyje Partnjory”, Andrej Domanskij. Der leitende Partner der Kanzlei “Astapov Lawyers”, Andrej Astapow, merkt an, dass es juristisch keine Möglichkeit gibt, die Entscheidung der Aktionärsversammlung zurückzunehmen, für die 98% der Aktionäre gestimmt haben.
Alexander Tschernowalow
Quelle: Kommersant-Ukraine


Forumsdiskussionen
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„Einreise als Flüchtling, bedeutet......., nicht als Deine zukünftige Frau, bist dann erst einmal ihr Vermieter, mehr Hilfestellung gibt es jetzt aber nicht mehr.“
Bernd D-UA in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Gehe auf das Ausländeramt Deiner Gemeinde und erkundige Dich, kann ja sein ich irre mich, derzeit können Ukrainer als Flüchtlinge einreisen und unterliegen dem Paragraphen 24, aufgtund dessen läuft...“
Bernd D-UA in Anzeigen • Re: UAid Direct Hilfstransporte
„Grundsätzlich könnte ich die Sachen mit in die Ukraine nehmen, bis Luzk, ABER Der Zoll und die Einfuhr muss geklärt sein und die Kosten und daran wird es wohl scheitern!“
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„Jetzt lief gestern um 23:30 Uhr alles wie geschmiert in Ustyluh/Zosin, Einreise UA in ca. 50 Minuten. Dieses Mal die Polen schnell 3 PKW, bei den Ukrainern länger, 2 Busse und sonst ein paar Fahrzeuge,...“
cxmorph in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Hallo, die Heirat an sich ist nicht sonderlich aufwändig und Bürokratisch, wenn man in der Ukraine heiratet. Bei Anreise Montag oder Dienstag, kann die heirat am Donnerstag oder Freitag derselben Woche...“
aust72 in Anzeigen • Re: UAid Direct Hilfstransporte
„Guten Tag, ich habe Kontakt zu einem Unfallchirurgen aus Sumy, der zur Zeit in einem Fronthospital arbeitet. Durch meinen Beruf habe ich aus Kliniken 10 Kisten (130kg) chirurgische Instrumente und Implantate...“
Ahrens in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Hallo, die Heirat an sich ist nicht sonderlich aufwändig und Bürokratisch, wenn man in der Ukraine heiratet. Bei Anreise Montag oder Dienstag, kann die heirat am Donnerstag oder Freitag derselben Woche...“
cxmorph in Recht, Visa und Dokumente • Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Hallo zusammen, ich (Deutscher und wohne in Süddeutschland) bin seit fast 4 Jahren mit einer Ukrainerin zusammen. Sie ist bei Kriegsbeginn aus der Ukraine in die Schweiz geflüchtet. Sie wohnt aktuell...“
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„Gestern Freitagnacht auf Samstag, 2 Uhr Kiewzeit, habe ich bei Zosin/Ustyluh ins Klo gegriffen, ca. 12 bis 15 PKW und pro Einlas nur 5 PKW..., der weitere Ablauf bei den Polen, unerträglich langsam, das...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Meine derzeitige Ein- und Ausreisestrategie sieht wie folgt aus, Einreise am Grenzübergang in Ustyluh, zuletzt beide Grenzen in 18 Minuten passiert, Lichtgeschwindigkeit. 1 Uhr in der Nacht (Kiewzeit)...“
Anuleb in Recht, Visa und Dokumente • Re: Verlängerung ukrainischer Reisepässe bei gesundheitlicher Einschränkung
„..... Mir liegen von meinen Eltern unterzeichnete Generalvollmachten in deutscher Sprache vor. ..... Grundsätzlich wirst du mit Vollmachten in deutscher Sprache bei einem ukrainischen Konsulat nicht weit...“
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