Die Generalstaatsanwaltschaft hat gestern ein Verfahren aufgrund des Versuches der Führung der PromInvestBank in den Bankrott eingeleitet. Sie wird Verdächtige unter den Besitzern der Bank, als auch unter fremden Personen suchen. Diesen droht ein Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren. Juristen schließen nicht aus, dass die Untersuchung mit einer Konfiszierung der Bankaktien von den aktuellen Eigentümern endet, doch in jedem Falle wird die Tätigkeit der Rechtsschutzorgane negativ auf den Wert des Kreditinstitutes wirken.
Gestern informierte die Generalstaatsanwaltschaft über die Einleitung eines Strafverfahrens aufgrund des Fakts des Versuchs der Führung der PromInvestBank (PIB) in den Bankrott. Davon sind die Besitzer der PIB, die Mitarbeiter und fremde Personen, die einer Raiderattacke verdächtigt werden, betroffen. “Das Verfahren wurde aufgrund des Fakts eingeleitet, dass es allgemeine Regelverletzungen gibt, und die Beteiligung eines jeden wird im Laufe der gerichtlichen Untersuchung festgestellt werden.”, sagte dem “Kommersant-Ukraine“ der Leiter des Pressedienstes der Generalstaatsanwaltschaft, Jurij Bojtschenko. “Die Angelegenheit wird sowohl unter dem Aspekt einer Raiderattacke, als auch in Bezug auf Maßnahmen die von innen eingeleitet wurden, betrachtet.” Bei der PIB verzichtete man auf Kommentare. “Solange die gerichtliche Klärung läuft, verzichtete die Leitung (zeitweiliger Verwalter der PromInvestBank ist der stellvertretende Zentralbankpräsident Wladimir Krotjuk) darauf, die Situation zu kommentieren.”, erklärte dem “Kommersant-Ukraine“ die Pressesprecherin der PIB, Swetlana Kuschnir.
Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft ist eine Folge der Überprüfung der Befolgung des Gesetzes “Zu den Banken und der Banktätigkeit” auf Befehl des Generalstaatsanwalts, Alexander Medwedko, der vor einer Woche gegeben wurde (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine“ vom 8. Oktober). Das Strafverfahren wurde aufgrund des 3. Teils des Artikels 15 (“Versuch eines Verbrechens”) und Artikel 219 (“Führung in den Bankrott”) des Strafgesetzbuches eingeleitet. Artikel 219 sieht Sanktionen in Form einer Strafe von 500 bis 800 Tagessätzen (i. O. необлагаемых минимумов) oder der Freiheitsbeschränkung von bis zu drei Jahren mit Entzug des Rechts der Besetzung von bestimmten Posten oder der Beschäftigung mit bestimmten Tätigkeiten von bis zu drei Jahren vor.
Juristen reden davon, dass der Artikel “Versuch der Führung in den Bankrott” gewöhnlich bei der Aufdeckung weitaus ernsthafterer Verbrechen Anwendung findet. “Vom Moment der Existenz dieses Artikels gibt es praktisch keine Angelegenheiten, die bis vor Gericht gebracht wurden. Vor allem wird er genutzt um, beispielsweise, Betrügereien mit finanziellen Ressourcen aufzudecken.”, sagt der Anwalt der Kanzlei “Iljaschew und Partner”, Roman Martschenko. “Wenn die Eigentümer der Bankaktien sich als Schuldige zu dem Vollzug von strafbaren Handlungen bekennen und die Geschädigten bestimmt sind, dann können theoretisch die Aktien der Bankeigentümer oder das Geld aus dem Verkauf an diese übergehen.”
Doch sogar wenn die Generalstaatsanwaltschaft eine Beteiligung der Besitzer der PIB an deren Bankrott feststellen, werden ihnen die Eigentumsrechte nicht entzogen werden. “Falls bewiesen wird, dass jemand versucht hat den Bankrott herbeizuführen, dann wird eine gewisse Verantwortung eingeführt, doch die Bank bleibt trotzdem Eigentum der Aktionäre. Eine der Sanktionen kann übrigens die Konfizierung des Eigentums sein und die Aktien der Bank können unter solches Eigentum fallen.”, betont der Anwalt der Kanzlei “Magisters”, Alexej Resnikow. Dabei behindert das Verfahren nicht den Verkauf der Bank, doch senkt es den Wert. “Das ist eine große systembildende Bank mit einer großen Filialanzahl. Gerade sind fast alle großen Banken bereits verkauft, daher interessiert die Geschichte der PromInvestBank niemanden, es interessieren die Aktiva: das Netz, das Personal, die Immobilien.”, ist sich Resnikow sicher. “Um so schrecklicher die Bankvergangenheit, um so besser für den Käufer – der Preis wird niedriger ausfallen. Daher können alle diese Strafverfahren sich als Elemente ein und desselben Spieles erweisen.”
Quelle: Kommersant-Ukraine


Forumsdiskussionen
Trick in MDR • Re: Ukraine-News: Warn-App funktioniert nach Hackerangriff wieder
„App funktioniert nur bedingt wieder Drohnensymbole etc. werden momentan noch nicht angezeigt“
Eric in Recht, Visa und Dokumente • Re: Einfuhr PKW aus Deutschland in die Ukraine
„Hallo in die Runde. Das Thema passt nicht so, aber ich habe zum Thema ukrainischer Führerschein sonst nichts gefunden. Wie ich erfahren habe, muss ich nach 2 Monaten Aufenthalsgenehmigung in der Ukraine...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„ Mal was Neues, gestern wurde der Grenzposten Uhryniw mit Drohnrn "bedroht", jedenfalls wurde der Grenzposten geschlossen. Was dann zu erheblichen Wartezeiten an den Grenzübergängen geführt hat.
Also, jetzt werde ich wohl auch noch die grenznahen Luftalarme kalkulieren müssen.
Interessant war, google maps wusste Bescheid, ich aber, mit meinen Dickkopf, bin halt doch erst mal nach Uhrymiw gefahren.
Also Luftalarm spielt jetzt zusätzlich eine Rolle.
“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ich habe mal sie Einreise in die UA (aus Polen), am Grenzübergang Uhryniw gemacht. Inzwischen 3 Mal am Freitagabend 21 Uhr MEZ. Nur zwei bis drei PKW, was schon gut ist. Aber der Hit ist, dort gibt es...“