Anlässlich der Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die Ukraine im Fall Julia Timoschenko erklärt Volker Beck, Sprecher für Menschenrechtspolitik und Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN:
Julia Timoschenko muss jetzt freigelassen werden. Für die ukrainische Justiz und die Regierung in Kiew ist es nun an der Zeit, umzudenken. Menschen aus politischen Gründen willkürlich hinter Gitter zu stecken, ist nicht hinnehmbar. Julia Timoschenkos Recht auf Freiheit und Sicherheit wurde durch den Prozess und ihre Inhaftierung gleich mehrfach verletzt. Für ein Land wie die Ukraine, das sich Europa hin öffnen möchte, ist solch ein Umgang mit den eigenen Oppositionspolitikern ein Armutszeugnis.
Es ist zu hoffen, dass die ukrainische Justiz nun endlich von dem politischen Druck aus Kiew emanzipiert und Julia Timoschenko auf freien Fuß setzt. Aber auch Präsident Janukowitsch sollte über seinen Schatten springen und über eine Begnadigung Timoschenkos nachdenken. Erst vor drei Wochen hatte er mit Jurij Luzenko einen anderen ehemalige Spitzenvertreter der politischen Opposition begnadigt, so dass dieser aus der Haft entlassen werden konnte. Sowohl Timoschenko als auch Luzenko müssen politisch und juristisch voll rehabilitiert werden, wenn die Ukraine wieder zu einer pluralistischen und rechtsstaatlichen Demokratie werden will.
Mehr zu der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte finden Sie auf dessen Homepage: http://www.echr.coe.int/ECHR/Homepage_En/
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