Hass auf europäische Werte, Brandmarkung von „Liberasten“ und „Tolerasten“, Feindschaft gegenüber der NATO, Heimweh nach der kommunistischen Vergangenheit, Angst vor dem Privatbesitz von Land, Begeisterung für islamistische Fundamentalisten, der Wunsch nach einer „Staatskirche“, provokative Äußerungen bezüglich Ereignissen auf der Krim – das und vieles Andere haben „Swoboda“ und russische Nationalisten gemeinsam.
Eine Landreform ist die letzte Möglichkeit eines Staates seine Probleme in ländlichen Regionen zu lösen. In letzter Zeit wurde in Expertenkreisen und Massenmedien eine Diskussion über die Schaffung eines Marktes für landwirtschaftliche Nutzflächen in der Ukraine laut. Als wichtigster Anlass dafür diente die Verabschiedung des Gesetzes „Über den Bodenmarkt“, das schon nach der ersten Lesung in der Obersten Rada am 7. Dezember 2011 angenommen wurde. Diesbezüglich haben sich schon Berufspolitiker wie auch Politologen, sowie Fachleute aus Gebieten von Bodenkunde bis Psychologie geäußert. Meiner Meinung nach fand aber ein seriöser professioneller Austausch über die ökonomischen Folgen der Landreform noch nicht statt. Verglichen mit dem von der ukrainischen Regierung vorgelegten Gesetzesentwurf, der viele Schwachstellen enthält, ist der heute in der Rada diskutierte Gesetzesentwurf überhaupt nicht annehmbar.
Am 9. Juli 2011 hat das Ministerkabinett der Ukraine den Gesetzesentwurf „Über den Bodenmarkt“ ins ukrainische Parlament zur Diskussion eingebracht. Man rechnet mit der Verabschiedung des Gesetzes noch bis Ende dieses Jahres.
Ab Beginn des kommenden Jahres wird es nun auch in der Ukraine ein Bodenkataster geben. Als einheitliches, staatliches Geoinformationssystem enthält es Angaben über die Zweckbestimmung des Grundstücks, Nutzungseinschränkungen, Informationen über die quantitative und qualitative Charakteristik und Bewertung des Grundstücks sowie Angaben über den Eigentümer und das Verhältnis zwischen Eigentümer und Personen, die Rechte an dem Grundstück haben.
Alle Informationen über Grundstücke werden in einer einheitlichen Datenbasis im Netz bis 2012 gesammelt. Öffentlich zugänglich werden sie jedoch erst ab Januar 2013. Am Dienstag zeigte die Staatliche Agentur für Bodenressourcen Journalisten, wie das System funktioniert.
Das Parlament hat gestern der Schaffung eines staatlichen Bodenkatasters zugestimmt. Von 2012 an werden die Grundstücksdaten öffentlich zugänglich sein, Grundstückeigentumstitel kann man bei den Justizorganen kostenlos erhalten und die Frist auf die Ausgabe von Auszügen aus dem Kataster verkürzt sich auf zwei Wochen. Experten bezeichnen das Dokument als revolutionär, jedoch betonen sie, dass das Kataster ohne ein staatliches Register der Bodeneigentumsrechte keine eigenständige juristische Bedeutung besitzt. Im Gesetz sind ebenfalls die Normen für die Kontrolle der Registratoren nicht vorgeschrieben und die Kosten für die Dienste nicht festgelegt worden.
„Der Krieg um den Boden dauert an! Vor unseren Augen spielt sich ein grauenhafter Kampf ab, der mit all diesen politischen Bataillen überhaupt nicht vergleichbar ist.“Der Philosoph Serhij Krymskyj.