36 Kinos in 18 Städten der Ukraine stellten ihre Arbeit am 27. Februar für einen Tag, als Zeichen des Protestes gegen die Entscheidung des Kulturministeriums die Vorführung von ausländischen Filmen mit russischer Übersetzung zu verbieten, ein.
“Die Kinos sind geschlossen und zeigen keine Filme”, teilte der Generaldirektor des Unternehmens Muliplex-Holding, Anton Pugatsch, mit.
Unter den Kinos, welche ihre Arbeit einstellten, ist ein Kiewer (Multiplex im Komodcenter), sechs in Dnepropetrowsk, vier in Charkow, jeweils drei in Donezk und Saporoshje und zwei in Kriwoj Rog.
Pugatsch will nicht ausschließen, dass es noch mehr Kinos gibt die ihre Arbeit einstellten. “Es haben nicht alle den Mut einen Brief mit der Nachricht darüber abzuschicken, da sie fürchten die persönliche Verantwortung auf sich zu nehmen.”, sagte Pugatsch.
Er unterstrich, dass die Kinos im Ganzen nicht gegen eine Synchronisierung in das Ukrainische sind, doch gegen den Punkt Nr. 2 der Anweisung vom Kulturministerium vom 18. Januar, welcher, ihrer Meinung nach, es dem staatlichen Dienst für Kinematografie verbietet die Erlaubnis für den Verleih von ausländischen Filmen, die russisch synchronisiert sind, bei Vorhandensein einer Variante mit ukrainischen Untertiteln zu geben.
Zur gleichen Zeit begrüßte Pugatsch die Handlung von Präsident Juschtschenko bei der Beilegung des Streites und der Suche nach einer Kompromissvariante bei der Synchronisation von Filmen ins Ukrainische unter Berücksichtigung der Interessen der Einwohner der östlichen und südlichen Regionen.
Juschtschenko wies das Kulturministerium und den staatlichen Dienst für Kinematografie an bis zum 4. März eine Kompromissvariante für die Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichtes über die Synchronisierung und Untertitelung von Filmen mit der ukrainischen Sprache auszuarbeiten.
Am 18. Januar verbot das Kulturministerium dem Kinematografiedienst die Erlaubnis zur Verbreitung und Aufführung von Filmen, die nicht auf ukrainisch synchronisiert oder untertitelt sind, zu erteilen.
Im Dezember 2007 erkannte das Verfassungsgericht die Verbreitung und Aufführung von ausländischen Filmen, die weder ukrainisch synchronisiert noch untertitelt sind, als gesetzeswidrig an.
Im Übrigen teilte die Website des Filmverleihgeschäfts, “Box Office Mojo”, mit, dass ungeachtet der Ukrainisierung, in der Ukraine dem Ergebnis der ersten drei Februarwochen nach die Einkünfte aus dem Filmverleih um 22% gestiegen sind – auf 1,797 Mio. $, im Vergleich zur analogen Periode des letzten Jahres.
Quelle: Korrespondent.net


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„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Nur Ihr BG wird gekürzt, wie viel weiß ich nicht. Erkundige Dich mal in diese Richtung.“