Das Außenministerium der Ukraine äußert seinen kategorischen Protest anlässlich der Erklärung des Außenministeriums der Russischen Föderation, veröffentlicht am 11. März 2014 über die Anerkennung der Rechtmäßigkeit der sogenannten „Deklaration der Unabhängigkeit der Krim und der Stadt Sewastopol“.
Der Beschluss, der von der Werchowna Rada der Autonomen Republik Krim verabschiedet wurde, ist verfassungswidrig, illegitim und rechtswidrig.
Dieses sogenannte „Dokument“ entspricht nicht der nationalen Gesetzgebung der Ukraine sowie einer Reihe der internationalen Verträge, inklusive der Erklärung des Vorsitzenden des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 20. Juli 1993, die alle Mitglieder des Sicherheitsrats unterstützt haben, inklusive Russischer Föderation.
Die Ukraine verurteilt einen offenen Eingriff der Russischen Föderation in die inneren Angelegenheiten unseres Staates. Die Handlungen der russischen Seite stehen im direkten Widerspruch zu den fundamentalen Grundsätzen des Völkerrechts und der allgemein anerkannten Prinzipien des Zusammenlebens der Staaten.
Die These, die Argumente und Beweise der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Werchowna Rada der Krim halten einer kritischen Betrachtung überhaupt nicht stand.
Die russische Seite beruft sich auf einen konsultativen Entschluss des Internationalen Gerichtshofs der UNO bezüglich der einseitigen Ausrufung von Deklaration der Unabhängigkeit der Republik Kosovo.
Gleichzeitig, wird in einem schriftlichen Antrag bezüglich Kosovo, den die Russische Föderation bei dem Internationalen Gerichtshof offiziell eingereicht hat, folgendes betont: „Das Recht auf Selbstbestimmung kann nicht als solches betrachtet werden, das jegliche entweder sanktionierte oder geförderte Handlungen fördert, die zur Kleinstaaterei oder sowohl teilhafter als auch völliger Beeinträchtigung der Souveränität und territorialen Integrität der Länder führen können“.
Aufgrund dieser Position wurde von der Russischen Föderation die Unabhängigkeit des Kosovo bisher nicht anerkannt. Man sieht hier aber die Versuche der russischen Seite ein von ihr verurteiltes Prinzip gegen die Ukraine anzuwenden. Das bedeutet, dass der Verweis auf den Beschluss des Internationalen Gerichtshofs der UNO ist ein klassisches Vorbild der Doppelstandards der russischen Außenpolitik.
Die russische Seite behauptet, dass zu diesem sogenannten eine Mission der OSZE-Beobachter eingeladen wurde. Der Zynismus der Situation besteht aber darin, dass die Einladung zum Besuch des Territoriums der souveränen Ukraine von dem offiziellen Vertreter der Russischen Föderation bei der OSZE eingereicht wurde.
Es ist auch wohl bekannt, dass das für den 16. März geplante „Referendum“ von dem Schweizerischen Vorsitz in der OSZE nicht anerkannt wird. Die Teilnahme der OSZE-Beobachtermission an dem „Referendum“ ist ausgeschlossen.
Das Außenministerium der Ukraine verurteilt die provokativen Erklärungen und verschiedenen Handlungen, die zur Verschärfung der Situation auf der Krim beitragen.
Für Übermittlung dieser Position und zum Erhalt der entsprechenden Erklärungen wurde ins Außenministerium der Ukraine der Charge d‘Affairs der Russischen Föderation in der Ukraine eingeladen.
Die Ukraine mahnt ausdrücklich die russische Seite zur Deeskalation der Lage, zum direkten Dialog und zur völligen Einhaltung der Normen und Prinzipien des Völkerrechts sowie der zwischenstaatlichen Beziehungen an.
Quelle: Außenministerium
Der Sicherheitsdienst der Ukraine berichtet über die Arbeit der russischen Diversions- und Aufklärungsgruppen in der Ukraine
Am 12. März 2014 haben die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der Ukraine im Gebiet Cherson eine Aufklärungsgruppe der russischen Streitkräfte festgenommen, die ins Gebiet Cherson aus der Krim außerhalb der Kontrollpunkte eingedrungen war.
Der Zweck der Arbeit dieser Aufklärungsgruppe war es, die Situation zu untersuchen, die Informationen bezüglich der Dislozierung und Einsatzbereitschaft der Streitkräfte der Ukraine im Gebiet Cherson zu sammeln.
Insbesondere sammelte die Gruppe von Ausländern die Informationen bezüglich drs 3. Flugabwehr-Division (Kachowka) der 208. Artillerie-Brigade, der 79. Automobilbrigade.
Der Anführer der Gruppe ist ein russischer Staatsbürger, Offizier des Militärgeheimdienstes, geboren 1981 in Rjasan. Er benutzte gesetzwidrig auch einen ukrainischen Pass für den Namen Arbusow Jewhen, geboren 1986.
In seiner Erklärung nach der Festnahme gab er zu, dass er folgende Aufklärungsinformationen sammelte: Koordinaten der Kontrollpunkte der Grenztruppen, Dislozierung von Einheiten der Streitkräfte der Ukraine.
Der Sicherheitsdienst der Ukraine untersucht diese Tatsache gemäß den Gesetzen der Ukraine und informierte darüber das Außenministerium der Ukraine, gemäß dem ukrainisch-russischen Konsularabkommen.
Quelle: Geheimdienst


Forumsdiskussionen
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