Das Parlament der Ukraine hat Änderungen in das Gesetz der Ukraine „Über die Handelsgesellschaften“ eingefügt (im Weiteren nur „Gesetz“), und zwar bezüglich der Verringerung des Quorums der Gesellschafterversammlung einer GmbH von 60 auf 50 Prozent. Diese Änderungen waren gedacht, den Missbrauch von Minderheitengesellschaftern zu verringern, die einen blockierenden Anteil des Stammkapitals innehaben und die ihre Rechte als Gesellschafter missbrauchen, indem sie der Gesellschaft nicht erlauben, Gesellschafterversammlungen abzuhalten und die entsprechenden Schlüsselentscheidungen zu fassen. Diese Änderungen sind am 13. Dezember 2015 in Kraft getreten.
Dadurch kann ein Gesellschafter, der 50 Prozent und eine Stimme hat, selbstständig Gesellschafterversammlungen einberufen und durchführen, und auch die Mehrheit der Fragen der wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft alleine fassen. Entsprechend kann ein Inhaber von 49 Prozent der Stimmen nicht mehr durch sein Fehlen bei einer Gesellschafterversammlung einen Einfluss ausüben und das Fassen von Entscheidungen blockieren.
Es ist sinnvoll, die Folgen der Anwendung solcher Änderungen in der Praxis zu berücksichtigen, insbesondere im Wege des Vergleichs ähnlicher Mechanismen, die in Aktiengesellschaften und in GmbHs wirken.
Das Quorum in einer Aktiengesellschaft
Bezüglich einer Aktiengesellschaft trat eine entsprechende Bestimmung über ein 50-prozentiges Quorum einer Hauptversammlung schon am 27. März 2015 in Kraft. Allerdings haben die Änderungen in dem Gesetz der Ukraine „Über die Aktiengesellschaften“ und im Gesetz hinsichtlich der Verringerung des Quorums des höchsten Organs einer Gesellschaft unterschiedliche rechtliche Folgen für bereits registrierte Aktiengesellschaften und GmbHs.
Die Satzungen aller Aktiengesellschaften – bevor sie in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Aktiengesellschaften gebracht werden – werden in dem Teil angewandt, der nicht den Bestimmungen des Gesetzes über die Aktiengesellschaften widerspricht. Mit anderen Worten, wenn in einer Satzung einer AG darauf verwiesen wird, dass eine allgemeine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ein Quorum bei der Voraussetzung der Registrierung für die Beteiligung der Aktionäre auf ihr hat, die selbst zusammen Inhaber von mehr als 60 Prozent der stimmenden Aktien sind, dann kann eine solche Satzung bis zu deren Anpassung an das Gesetz über die Aktiengesellschaften nur in dem Teile angewandt werden, der nicht dem Gesetz über die Aktiengesellschaften widerspricht, d.h. es soll in diesem Falle die Bestimmung des Gesetzes über die Aktiengesellschaften angewandt werden, die ein Quorum in einem Umfang von 50 Prozent + eine Aktie festlegt.
Das Quorum in einer GmbH
Einige andere Folgen derselben Änderungen ergeben sich bezüglich einer GmbH. So werden die Gesellschafterverträge (Satzungen) aller GmbHs – bevor sie in Übereinstimmung mit dem Gesetz gebracht werden – in dem Teil angewandt, der nicht den Bestimmungen des Gesetzes widerspricht, aber zu jener Zeit haben die Gesellschafter das Recht, eine andere Menge von Stimmen für die Bestimmung des Quorums vorzusehen. Dies bedeutet, dass die Normen des Gesetzes nur dann angewandt werden, wenn etwas anderes in dem Gesetz nicht vorgesehen ist. Das Gesetz verbindet den Beginn der obligatorischen Geltung eines verringerten Quorums von 50 Prozent + einer Stimme ab dem Moment der Einfügung der entsprechenden Änderungen in die Satzung. Dabei sieht das Gesetz keine Folgen oder Sanktionen in demjenigen Falle vor, wenn solche Änderungen in die Satzung nicht eingefügt werden.
Es ist auch notwendig anzumerken, dass sich die Verpflichtung, die entsprechenden Änderungen in eine Satzung vorzunehmen, nur bezüglich solcher GmbHs ergibt, in deren Stammkapital ein staatlicher Anteil besteht.
Mehr zu diesem Thema unter http://dlf.ua/de/folgen-der-verringerung-eines-quorums-in-einer-gmbh/



Forumsdiskussionen
Bernd D-UA in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Weshalb wollt ihr zusammenziehen, wenn Deine Rente nicht reicht? Du kannst diese Frau nicht ernähren? Dann ist sie doch bisher besser dran, hat ihr Bürgergeld und Wohnraum etc., Krankenversicherung hat...“
ukra in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Nur Ihr BG wird gekürzt, wie viel weiß ich nicht. Erkundige Dich mal in diese Richtung.“
Obm100 in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Wenn die Ukrainer/innen schon einen Flüchtlingsstatus haben, ist ein weiterer Status als Flüchtling in Europa nicht mehr möglich. Es zählt das Erstaufnahmeland. In Deutschland wird sie dann nicht mehr...“
Obm100 in Recht, Visa und Dokumente • Re: Aufenthaltsgenehmigungen müssen wieder erneuert werden
„Was soll der Quatsch wieder? Der Krieg noch voll im Gange, aber schon wird wieder an solchem Zeug raumgemacht. Haben die keine anderen Probleme?“
Obm100 in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Mittlerweile sind wieder Blockposten bei Korczowa bzw. Krakovez. Am letzten Dienstag jedenfalls wurde ich angehalten im Wald kurz vor der Grenzkontrolle. Wahrscheinlich brauchen sie wieder Männer an deren...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„ Heute 10:30 Einreise in Urgyniw, waren bis Ende 40 Minuten, also sehr stabil, Montag, diese Uhrzeit...das läuft.
Heute wurde ich nach der polnischen "Endkontrolle" zur weiteren Kontrolle in die Garage eingeladen, hat mich mit Wartezeit, andere waren vor mir dran, genau eine 1h gekostet. Seit happens! Zu früh über die 40 Minuten gefreut.
Vielleicht mal noch eine Info, man fährt in d3n Zollbereich ein, es liegen dann 5 bis 6 Spuren vor einem, offensichtlich ist dann die Spur wo "alle" stehen, die ist ca. In der Mitte. Die EU Spur ist links davon, es gibt ein Leuchtzeichen (Leuchtreklame) über der Spur, die ist nur kaputt und man gerade noch das EU Symbol etc. erkennen. Dann passt das. Der PKW ist entscheidend, es dürfen dann auch Ukrainer im PKW sitzen.
“
Bernd D-UA in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Einreise als Flüchtling, bedeutet......., nicht als Deine zukünftige Frau, bist dann erst einmal ihr Vermieter, mehr Hilfestellung gibt es jetzt aber nicht mehr.“
Bernd D-UA in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Gehe auf das Ausländeramt Deiner Gemeinde und erkundige Dich, kann ja sein ich irre mich, derzeit können Ukrainer als Flüchtlinge einreisen und unterliegen dem Paragraphen 24, aufgtund dessen läuft...“
Bernd D-UA in Anzeigen • Re: UAid Direct Hilfstransporte
„Grundsätzlich könnte ich die Sachen mit in die Ukraine nehmen, bis Luzk, ABER Der Zoll und die Einfuhr muss geklärt sein und die Kosten und daran wird es wohl scheitern!“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Jetzt lief gestern um 23:30 Uhr alles wie geschmiert in Ustyluh/Zosin, Einreise UA in ca. 50 Minuten. Dieses Mal die Polen schnell 3 PKW, bei den Ukrainern länger, 2 Busse und sonst ein paar Fahrzeuge,...“
cxmorph in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Hallo, die Heirat an sich ist nicht sonderlich aufwändig und Bürokratisch, wenn man in der Ukraine heiratet. Bei Anreise Montag oder Dienstag, kann die heirat am Donnerstag oder Freitag derselben Woche...“
aust72 in Anzeigen • Re: UAid Direct Hilfstransporte
„Guten Tag, ich habe Kontakt zu einem Unfallchirurgen aus Sumy, der zur Zeit in einem Fronthospital arbeitet. Durch meinen Beruf habe ich aus Kliniken 10 Kisten (130kg) chirurgische Instrumente und Implantate...“
Ahrens in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Hallo, die Heirat an sich ist nicht sonderlich aufwändig und Bürokratisch, wenn man in der Ukraine heiratet. Bei Anreise Montag oder Dienstag, kann die heirat am Donnerstag oder Freitag derselben Woche...“
cxmorph in Recht, Visa und Dokumente • Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Hallo zusammen, ich (Deutscher und wohne in Süddeutschland) bin seit fast 4 Jahren mit einer Ukrainerin zusammen. Sie ist bei Kriegsbeginn aus der Ukraine in die Schweiz geflüchtet. Sie wohnt aktuell...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Gestern Freitagnacht auf Samstag, 2 Uhr Kiewzeit, habe ich bei Zosin/Ustyluh ins Klo gegriffen, ca. 12 bis 15 PKW und pro Einlas nur 5 PKW..., der weitere Ablauf bei den Polen, unerträglich langsam, das...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Meine derzeitige Ein- und Ausreisestrategie sieht wie folgt aus, Einreise am Grenzübergang in Ustyluh, zuletzt beide Grenzen in 18 Minuten passiert, Lichtgeschwindigkeit. 1 Uhr in der Nacht (Kiewzeit)...“