Das Parlament der Ukraine hat Änderungen in das Gesetz der Ukraine „Über die Handelsgesellschaften“ eingefügt (im Weiteren nur „Gesetz“), und zwar bezüglich der Verringerung des Quorums der Gesellschafterversammlung einer GmbH von 60 auf 50 Prozent. Diese Änderungen waren gedacht, den Missbrauch von Minderheitengesellschaftern zu verringern, die einen blockierenden Anteil des Stammkapitals innehaben und die ihre Rechte als Gesellschafter missbrauchen, indem sie der Gesellschaft nicht erlauben, Gesellschafterversammlungen abzuhalten und die entsprechenden Schlüsselentscheidungen zu fassen. Diese Änderungen sind am 13. Dezember 2015 in Kraft getreten.
Dadurch kann ein Gesellschafter, der 50 Prozent und eine Stimme hat, selbstständig Gesellschafterversammlungen einberufen und durchführen, und auch die Mehrheit der Fragen der wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft alleine fassen. Entsprechend kann ein Inhaber von 49 Prozent der Stimmen nicht mehr durch sein Fehlen bei einer Gesellschafterversammlung einen Einfluss ausüben und das Fassen von Entscheidungen blockieren.
Es ist sinnvoll, die Folgen der Anwendung solcher Änderungen in der Praxis zu berücksichtigen, insbesondere im Wege des Vergleichs ähnlicher Mechanismen, die in Aktiengesellschaften und in GmbHs wirken.
Das Quorum in einer Aktiengesellschaft
Bezüglich einer Aktiengesellschaft trat eine entsprechende Bestimmung über ein 50-prozentiges Quorum einer Hauptversammlung schon am 27. März 2015 in Kraft. Allerdings haben die Änderungen in dem Gesetz der Ukraine „Über die Aktiengesellschaften“ und im Gesetz hinsichtlich der Verringerung des Quorums des höchsten Organs einer Gesellschaft unterschiedliche rechtliche Folgen für bereits registrierte Aktiengesellschaften und GmbHs.
Die Satzungen aller Aktiengesellschaften – bevor sie in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Aktiengesellschaften gebracht werden – werden in dem Teil angewandt, der nicht den Bestimmungen des Gesetzes über die Aktiengesellschaften widerspricht. Mit anderen Worten, wenn in einer Satzung einer AG darauf verwiesen wird, dass eine allgemeine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ein Quorum bei der Voraussetzung der Registrierung für die Beteiligung der Aktionäre auf ihr hat, die selbst zusammen Inhaber von mehr als 60 Prozent der stimmenden Aktien sind, dann kann eine solche Satzung bis zu deren Anpassung an das Gesetz über die Aktiengesellschaften nur in dem Teile angewandt werden, der nicht dem Gesetz über die Aktiengesellschaften widerspricht, d.h. es soll in diesem Falle die Bestimmung des Gesetzes über die Aktiengesellschaften angewandt werden, die ein Quorum in einem Umfang von 50 Prozent + eine Aktie festlegt.
Das Quorum in einer GmbH
Einige andere Folgen derselben Änderungen ergeben sich bezüglich einer GmbH. So werden die Gesellschafterverträge (Satzungen) aller GmbHs – bevor sie in Übereinstimmung mit dem Gesetz gebracht werden – in dem Teil angewandt, der nicht den Bestimmungen des Gesetzes widerspricht, aber zu jener Zeit haben die Gesellschafter das Recht, eine andere Menge von Stimmen für die Bestimmung des Quorums vorzusehen. Dies bedeutet, dass die Normen des Gesetzes nur dann angewandt werden, wenn etwas anderes in dem Gesetz nicht vorgesehen ist. Das Gesetz verbindet den Beginn der obligatorischen Geltung eines verringerten Quorums von 50 Prozent + einer Stimme ab dem Moment der Einfügung der entsprechenden Änderungen in die Satzung. Dabei sieht das Gesetz keine Folgen oder Sanktionen in demjenigen Falle vor, wenn solche Änderungen in die Satzung nicht eingefügt werden.
Es ist auch notwendig anzumerken, dass sich die Verpflichtung, die entsprechenden Änderungen in eine Satzung vorzunehmen, nur bezüglich solcher GmbHs ergibt, in deren Stammkapital ein staatlicher Anteil besteht.
Mehr zu diesem Thema unter http://dlf.ua/de/folgen-der-verringerung-eines-quorums-in-einer-gmbh/
Forumsdiskussionen
Frank in Nützliche und interessante Sachen • Re: Botschaftshinweise: Onlineeintragung in die "Deutschenliste" zur Krisenvorsorge
„"§ 107 Wahlbehinderung (1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört ..." Hat mit seinem Anliegen irgendwie gar nix zu tun na...“
Bernd D-UA in Politik • Re: Der Ukraine droht ein schmerzhafter Abschied vom Donbass
„Toleranz ist das Stichwort und im Grunde befindet er sich zum großen Teil unter Gleichgesinnten und erkennt es nicht, sehr schade, allerdings sind seine Umgangsformen etwas eingeschränkt, was ebenso...“
Bernd D-UA in Nützliche und interessante Sachen • Re: Botschaftshinweise: Onlineeintragung in die "Deutschenliste" zur Krisenvorsorge
„@tombi Die Meinung anderer zu achten ist nicht so Dein Ding, Du musst sie ja nicht teilen. Dies ist aber eine grundlegende Regel einer Diskussion, daher macht die Diskussion mit Dir wenig Sinn, offensichtlich...“
Frank in Politik • Re: Der Ukraine droht ein schmerzhafter Abschied vom Donbass
„... keine macht den Drogen ... such dir mal Hilfe“
Tombi in Nützliche und interessante Sachen • Re: Botschaftshinweise: Onlineeintragung in die "Deutschenliste" zur Krisenvorsorge
„@tombi, das Land hat andere Probleme als Dir Deine Wahlunterlagen hinterher zu tragen. Soll auch so bleiben, kostet nur unnötig Steuergelder! Soweit alles Verstanden? Aha, wieder so ein Widerling der...“
Tombi in Politik • Re: Der Ukraine droht ein schmerzhafter Abschied vom Donbass
„Handrij, ich vermute Du bist ein FSB-Agent, da ich mit Euch Moördern nicht zusammen arbeiten möchte, und mir Deine Zensur zu peinlich ist: gehe ich, ich verlasse Dich & Deine Desinformation, deine...“
Tombi in MDR • Re: Ukraine-News: Russland meldet Rückeroberung von Großteil besetzter Kursk-Region
„Wer ist eigentlich so naiv, und verbreitet immer noch putinsche Propaganda Meldungen, in diesem Forum? Ihr wisst doch genau, dass der keinen mehr hoch bekommt. Ausser Lügen stemmt der doch gar nichts...“
Tombi in Ukraine-Nachrichten • Re: Kellogg muss Putin überzeugen, sich aus der Ukraine zurückzuziehen
„Quatsch, Kellogs muss nur Putin überzeugen, die Ukraine zu verlassen, und sein Morden einzustellen. wer schreibt diesen hinterhältige Putinschen Propaganda Artikel eigentlich, sind diese dämlich? Geht...“
Obm100 in MDR • Re: Ukraine-News: Selenskyj: USA können Russland zum Frieden zwingen
„Wohl eher umgekehrt. Putin würde es aus Angst vor amerikanischen Atomwaffen niemals wagen Alaska oder andere US-Territorien direkt anzugreifen. Von angeblicher Rechtlosigkeit der dort noch ansässigen...“
Awarija in MDR • Re: Ukraine-News: Selenskyj: USA können Russland zum Frieden zwingen
„Wohl eher umgekehrt. Putin würde es aus Angst vor amerikanischen Atomwaffen niemals wagen Alaska oder andere US-Territorien direkt anzugreifen. Von angeblicher Rechtlosigkeit der dort noch ansässigen...“
Obm100 in MDR • Re: Ukraine-News: Selenskyj: USA können Russland zum Frieden zwingen
„Mich würde es Interessieren, ob die Amis sich auch raushalten, wenn der Zwerg Alaska besetzt oder Teilbesetzt. Es könnte ja zu einem Atomkrieg kommen, wenn die Amis Truppen schicken. Sie senden anscheinend...“