Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des Onlineportals Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Bildschirmfoto des Originalartikels auf korrespondent.net
Der Steuersatz wird 5 Prozent betragen, mit einer zusätzlichen Militärabgabe von 5 Prozent. Der Steuersatz kann 18% betragen, wenn das Jahreseinkommen 834 Mindestlöhne übersteigt.
Am 29. April hat die Regierung einen Gesetzentwurf zur Steuererklärung für Betreiber digitaler Plattformen verabschiedet. Dabei geht es um Online-Dienste, die Taxidienste, Immobilienvermietungen, Marktplätze und anderes anbieten. Dies berichtete der Vertreter der Regierung in der Werchowna Rada Taras Melnychuk.
Dem Gesetzentwurf zufolge werden die Betreiber digitaler Plattformen als Steueragenten definiert und müssen automatisch Steuern von Bürgern einbehalten, die Einnahmen aus dem Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen über diese Plattformen erhalten.
Der Steuersatz wird 5% betragen, zusätzlich wird eine 5%ige Militärabgabe erhoben.
Dabei handelt es sich um eine der folgenden Aktivitäten, die der Verkäufer über die Plattform gegen Entgelt durchführt:
- vermietung von Immobilien, einschließlich Wohn- und Nichtwohnimmobilien und anderen Immobilien und Parkplätzen; persönliche Dienstleistungen; Verkauf von Waren; Vermietung von Fahrzeugen. Der Steuersatz kann 18% betragen, wenn das Jahreseinkommen die festgelegte Grenze – 834 Mindestlohn – überschreitet.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Ukraine derzeit ein umfassendes Gesetz über virtuelle Vermögenswerte vorbereitet, das die Einführung von Steuern auf Kryptowährungen vorsieht.
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