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Regierung möchte Rechte von Ausländern stärken

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Das Ministerkabinett hat der Werchowna Rada einen Entwurf des Gesetzes „Über den rechtlichen Status von Ausländern und Personen ohne Staatsbürgerschaft“ vorgelegt. Das Dokument erweitert die Rechte von Ausländern, sie praktisch mit den gleichen Möglichkeiten ausstattend, wie die Bürger der Ukraine. Derweil werden alle vorher von der Werchowna Rada bestätigten Positionen zur Verschärfung der Einreise- und Aufenthaltsregeln im Lande beibehalten. Bürgerrechtler meinen, dass der Gesetzentwurf überhaupt keinen Einfluss auf die Situation der Gewährleistung der Rechte von Ausländern in der Ukraine haben wird.

Der Regierungsentwurf „Über den rechtlichen Status von Ausländern und Personen ohne Staatsbürgerschaft“ wurde am Freitag im Parlament registriert. Im Vergleich mit dem geltenden Gesetz schlagen die Verfasser des Dokuments eine Vielzahl von Neuerung vor, die, ihrer Meinung nach, die Situation von Ausländern, die in der Ukraine leben, verbessern soll.

So tauchte im Gesetz die Position über „das Recht auf Achtung der Ehre und Würde“ auf. Im Dokument heißt es ebenfalls, dass „Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft keiner Folter oder brutalen, unmenschlichen oder ihrer Würde erniedrigenden Behandlungen oder Strafen unterzogen werden können“. Daneben sieht der Entwurf eine Gewährleistung der Rechte „auf Freiheit und persönliche Unverletzlichkeit“ und der „Achtung des persönlichen und familiären Lebens“, „der persönlichen Wohnortwahl und der Freizügigkeit“ vor.

Einer der Autoren des Dokuments, der Justizminister, Alexander Lawrinowitsch, meint, dass der Beschluss des Gesetzes „der strikten Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der Ukraine im Bereich der Menschenrechte dienen wird“. „Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft, die sich in der Ukraine auf legaler Grundlage befinden, sollen die gleichen Rechte und Freiheiten haben, wie Bürger der Ukraine mit Ausnahme derer, die von der Verfassung (beispielsweise, was die Teilnahme an Wahlen betrifft) festgelegt sind“, erläuterte Lawrinowitsch.

Derweil sind im Gesetzentwurf alle vom Parlament seit Anfang April beschlossenen Änderungen widergespiegelt, welche die Einreise- und Aufenthaltsrechte von Ausländern in der Ukraine verschärfen. Gemäß diesen Änderungen können in das Land Personen nicht einreisen, die das Land diskreditiert haben und ebenfalls solche, die nicht in der Lage sind ihren Aufenthalt finanziell zu gewährleisten. Diesen Überlegungen nach könnten Ausländer, die bereits in der Ukraine leben, ausgewiesen werden. Damals hatte die Rada die Liste der Gründe ausgeweitet, nach denen Bürger anderer Länder deportiert werden können. Dies geschieht beispielsweise, wenn ein Ausländer, der für ein Studium oder zur Arbeit eintrifft und zum festgelegten Zeitpunkt nicht in der Universität oder am Arbeitsplatz auftaucht (Ausgabe des “Kommersant.Ukraine” vom 6. April).

Bürgerrechtler sind skeptisch bezüglich der Initiative des Ministerkabinetts. „Beim Gesetzentwurf blieben alle Verbotsmaßnahmen, die vom Parlament Anfang April beschlossen wurden, und das ist ein offensichtliches Minus“, erklärte dem “Kommersant-Ukraine” der Leiter der Winnizaer Bürgerrechtsgruppe, Dmitrij Grojsman. „In jedem Fall hängt alles von den Regierungshandlungen ab, die nicht immer die Normen des geltenden Gesetzes erfüllen. Insgesamt bringt der Gesetzentwurf keinerlei fundamentale Neuerungen, denn nach der Verabschiedung des Entwurfes wird sich kaum etwas ändern“.

Artjom Skoropadskij

Quelle: Kommersant-Ukraine

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 471

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