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Die Ukraine hat die Regeln für den Aufschub der Mobilisierung geändert: Wer ist betroffen

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des Onlineportals RBK Ukrajina. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf rbc.uaBildschirmfoto des Originalartikels auf rbc.ua

Das Ministerkabinett hat die Liste der Dokumente geändert, die wehrpflichtige Personen vorlegen müssen, um einen Aufschub der Mobilisierung zu erhalten.

Dies berichtet RBK Ukrajina unter Berufung auf den Vertreter der Regierung in der Werchowna Rada, Taras Melnychuk.

Laut Melnychuk hat die Regierung die Liste der Dokumente geändert, die wehrpflichtige Personen vorlegen müssen, um einen Aufschub der Mobilisierung aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen zu erhalten.

Nun können auch Personen, die aufgrund einer bewaffneten Aggression gegen die Ukraine rechtskräftig ihrer persönlichen Freiheit beraubt worden sind, einen Aufschub beantragen.

Um dieses Recht zu bestätigen, muss eine solche Person einen Auszug aus dem Einheitlichen Register der infolge eines Krieges unrechtmäßig inhaftierten Personen vorlegen.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Menschenrechtsbeauftragte der Werchowna Rada, Dmytro Lubinez, im vergangenen Herbst eine Änderung der Gesetzgebung gefordert hat, nämlich ehemaligen zivilen Geiseln einen Aufschub der Mobilisierung zu gewähren.

Er stellte fest, dass ehemalige Kriegsgefangene das Recht haben, aus dem Militärdienst entlassen zu werden, wenn sie nicht den Wunsch geäußert haben, ihren Dienst fortzusetzen.

Seiner Meinung nach haben sie auch das Recht, nicht zwangsmobilisiert zu werden.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Artikel von RBK Ukrajina.

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Wir haben bereits früher ausführlich darüber geschrieben, wer einen Aufschub der Mobilisierung erhalten kann, wie lange und wie man ihn beantragt.

Übersetzer:   DeepL — Wörter: 245

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