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Verfassungsgericht setzt Importzuschläge wieder in Kraft

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Das Verfassungsgericht hat gestern eine Entscheidung getroffen, durch die der Ukraine Komplikationen in den Beziehungen zur WTO, dem IWF, der Europäischen Union und den USA drohen. Am 23. Juni verlor das Ministerkabinett die Befugnis zur Änderung der Zölle für den Import; auf diese Weise, sollte erneut der 13-prozentige Zuschlag zu den geltenden Zöllen auf alle Waren unkritischen Imports erhoben werden. Vor Sanktionen der WTO Teilnehmerstaaten kann Kiew lediglich eine außerordentliche Aufhebung der Zuschläge durch die Werchowna Rada retten. Zur Annahme eines solchen Beschluss haben die Abgeordneten nur eine Plenarwoche.

Das Verfassungsgericht entzog dem Kabinett das Recht die Höhe zeitweiliger Zuschläge zu geltenden Importzöllen auf Waren nichtkritischen Imports zu verringern und ebenfalls diese aufzuheben oder ihre Geltung über einen Zeitraum von sechs Monaten zu verlängern. Auf Antrag von Präsident Wiktor Juschtschenko erklärte das Gericht die Befugnisse, die im Gesetz Nr. 923-VI vom 4. Februar festgelegt wurden und das mit dem Ziel der Verbesserung der Leistungsbilanz der Ukraine beschlossen wurde, für nicht verfassungsgemäß. Hauptargument des Verfassungsgerichts ist, dass die Werchowna Rada kein Recht hat an das Ministerkabinett ihre Vollmachten zur Festlegung von Mechanismen zur Regelung der Einfuhrtarife zu delegieren, da dies das Verfassungsprinzip der Teilung der Staatsgewalt verletzt. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts trat am 23. Juni in Kraft.

Wassilij Nimtschenko, Vertreter des Ministerkabinetts beim Verfassungsgericht, teilte mit, dass auf diese Weise die Geltung aller Anordnungen der Regierung aufgehoben wurde, die auf der Grundlage der aufgehobenen Norm beschlossen wurden. Das Kabinett hatte einmal vom Recht der Regelung der Zölle Gebrauch gemacht. Vom 7. März an hatte die Zollverwaltung auf Beschluss des Parlamentes hin begonnen, bei Waren nichtkritischen Imports 13% ihres Zollwertes einzutreiben. Lediglich zwei Wochen später hob das Kabinett den Zuschlag zu den Zöllen auf alle Waren auf, mit Ausnahme von Autos und Kühlschränken (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine“ vom 19. März). Nimtschenko ist überzeugt, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts sich nicht auf die Zolltarife für den Import dieser Waren auswirkt.

Vertreter des Wirtschafts- und des Finanzministerium, mit denen sich der “Kommersant-Ukraine“ gestern in Verbindung setzen konnte, konnten nicht bestätigen, dass jetzt erneut ein 13-prozentiger Zuschlag zu den Zöllen von Schweinefleisch, Schweinen, Fleischprodukten, Äpfeln, Birnen, Quitten, Wurst, Fleischkonserven, Fischen, Kaviar, Mollusken, Laktose, Rohr- und Rübenzucker, Weinen, Wermut, Ethylalkohols, Steinkohle, Leder- und Stoffkleidung, Teppiche, Stoffen, Ziegeln, Motoren, Küchenherden, Last- und Personenkraftwagen erhoben wird.

Der geschäftsführende Partner der Anwaltskanzeli Astapov Lawyers, Andrej Astapow, ist überzeugt, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts die Zahlung des 13-prozentigen Zollzuschlags für die gesamte Warenliste wieder herstellt. “Die nachgefolgte Anordnung des Ministerkabinetts verliert ihre Kraft und die rechtliche Situation kehrt zum Moment der Verabschiedung dieses Gesetzes zurück”, betont Astapow. Beim Pressedienst des Zollamts konnte man gestern dem “Kommersant-Ukraine“ nicht sagen, welche Änderungen in den Zöllen die Entscheidung des Verfassungsgerichts hervorrief, doch versicherte man, dass die Behörde alle gesetzlichen Vorschriften erfüllen wird.

Die sechsmonatige Geltungsdauer der Zuschläge zu den Zöllen von 13% läuft am 7. September aus. Eine Rückkehr zu dieser für mehr als zwei Monate, ruft offensichtlich den Protest der Teilnehmerländer der Welthandelsorganisation hervor. Wie dem “Kommersant-Ukraine“ bekannt wurde, hat der WTO-Ausschuss zu Fragen von Beschränkungen, die im Interesse der Leistungsbilanz eingeführt werden, forderte gestern von Kiew die Einschränkungen für den Import von Kühlschränken und Autos aufzuheben, da die Tarife für diese zwei Gruppen das Grenzniveau von 63 Warenpositionen überschreiten. Vertreter der Ukraine erläuterten diese Maßnahme mit der Notwendigkeit einer ausgeglichenen Leistungsbilanz für das “Widerstehen gegenüber den Schlägen und einer Abmilderung der negativen Tendenzen”. Doch eine Vertreter des IWF sah die Situation nicht als kritisch an, erklärend, dass die Ukraine das Verbot auf die Einführung von Importbeschränkungen nicht beachtet, welches vom IWF Programm eingerichtet wurde. Der Fonds fordert “unverzüglich” diese Beschränkungen aufzuheben. Die Ukraine “des Schutzes der nationalen Produktion” beschuldigend, forderte ein Vertreter der EU die Aufhebung der Zuschläge noch vor dem 7. September. Eine Entscheidung des Ausschusses wird an den Allgemeinen Rat der WTO gesandt. Gegen Importbeschränkungen treten auch die USA ein.

Einen internationalen Skandal verhindern kann nur die Werchowna Rada, die am 23. Juni das Monopolrecht auf die Änderung der Tarifpolitik und die Aufhebung der Zuschläge erhalten hat. “Der Erfolg der Abstimmung hängt davon ab, ob die Regierung es schafft ihre Fraktion einzustimmen. In jedem Fall werden wir diese Änderungen unterstützen”, versicherte Xenia Ljapina (“Unsere Ukraine – Nationale Selbstverteidigung”) dem “Kommersant-Ukraine“. “Das wird nicht einfach”, denkt die Abgeordnete Natalja Korolewskaja (Block Julia Timoschenko). “Aber wir tun alles mögliche. Man darf nicht zulassen, dass sich ausländische Märkte im Gegenzug für unsere Waren schließen”. Die laufende IV. Sitzung der Werchowna Rada endet am 10. Juli. Die nächste beginnt mit ihrer Arbeit am 1. September.

Jurij Pantschenko, Igor Sedych

Quelle: Kommersant-Ukraine

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 795

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