Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des Onlineportals RBK Ukrajina. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Bildschirmfoto des Originalartikels auf rbc.ua
Die Privilegien für die Einfuhr von Elektrofahrzeugen in die Ukraine wurden um ein weiteres Jahr verlängert. Sie werden bis zum 1. Januar 2027 gültig sein.
Dies berichtet RBK Ukrajina unter Bezugnahme auf die Übertragung der Rada-Sitzung.
Bei der Behandlung des Entwurfs des Staatshaushalts für 2026 (Nr. 14000) in erster Lesung haben die Abgeordneten den Änderungsantrag zur Verlängerung der Vergünstigungen unterstützt. Zuvor war dieser Änderungsantrag vom Haushaltsausschuss abgelehnt worden.
Vergünstigungen für Elektrofahrzeuge
Steuerliche Anreize für den Import von Elektroautos gibt es seit 2018. Ursprünglich wurden sie für ein Jahr eingeführt und dann immer wieder verlängert.
Nach der aktuellen Gesetzgebung sind die Vergünstigungen für den Import von Elektrofahrzeugen in die Ukraine bis zum 31. Dezember 2025 gültig. Das heißt, Elektroautos sind von den Zöllen (10 % des Fahrzeugwerts) und der Mehrwertsteuer (20 %) befreit.
Die einzigen zusätzlichen Kosten sind eine Verbrauchssteuer in Höhe von 1 EUR pro Kilowattstunde Batteriekapazität, die in der Regel 100 EUR nicht überschreitet.
Zuvor hatte Danylo Hetmanzew, Vorsitzender des Steuerausschusses und Abgeordneter der Partei Diener des Volkes, erklärt, dass die Regierung die präferenzielle Einfuhr von Elektroautos nicht verlängern werde.
In den letzten Jahren ist die Zahl der in die Ukraine importierten Elektrofahrzeuge stetig gestiegen. Während im Jahr 2021 weniger als 9.000 Elektrofahrzeuge in den Servicezentren des Innenministeriums registriert waren, stieg diese Zahl im Jahr 2024 auf fast 53.000.
In diesem Jahr hat sich der positive Trend nur noch beschleunigt. Im August wurden in der Ukraine weitere 7.770 Elektroautos zugelassen.


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