Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des Onlineportals Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Bildschirmfoto des Originalartikels auf korrespondent.net
Der Entwurf ist Teil des „Leuchtturmprojekts“ des IWF. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist eine zwingende Voraussetzung für den Erhalt neuer Finanzmittel.
Die Werchowna Rada hat am 26. Mai die Änderungen des Zollkodexes nicht unterstützt, die eine Besteuerung internationaler Pakete im Wert von bis zu 150 Euro vorsahen. Dies teilte der Abgeordnete Jaroslaw Schelesnyak mit.
Es handelt sich um Änderungen am Gesetzentwurf Nr. 12360, die die Abschaffung der Freigrenze für die zollfreie Einfuhr von Waren in internationalen Post- und Expresssendungen vorsahen.
Bei der Abstimmung konnten die Abgeordneten nicht einmal die erforderliche Stimmenzahl erreichen, um den Entwurf zur zweiten Lesung zu überweisen.
Für den entsprechenden Beschluss stimmten 222 Abgeordnete, wobei mindestens 226 Stimmen erforderlich gewesen wären.
Es sei darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf Teil des „Leuchtturmprojekts“ des IWF ist. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist eine zwingende Voraussetzung für den Erhalt neuer Finanzmittel.
Es wird davon ausgegangen, dass die Reform jährlich rund 10 Mrd. Hrywnja für die Bedürfnisse des Sicherheits- und Verteidigungssektors einbringen wird.
Nach Angaben des Finanzministeriums wird die Mehrwertsteuer auf importierte Waren eingeführt, die über elektronische Schnittstellen erworben werden, und zwar ab einem Wert von 0 Euro – bisher waren Waren bis zu 150 Euro steuerfrei. Gleichzeitig werden Sendungen „von Privatperson zu Privatperson“ im Wert von bis zu 45 Euro nicht besteuert.


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