Von 2011 an werden den Verbrauchern bei kommunalen Dienstleistungen Mahngebühren bei unpünktlicher Zahlung auferlegt, da das Parlament am Freitag das entsprechende Moratorium aufgehoben hat. Die Höhe der Gebühr ist bislang noch nicht festgelegt worden, doch werden 0,1 Prozent der Schuldsumme für jeden Verzögerungstag diskutiert. Die Rückkehr der Mahngebühren hält man für eine Präventivmaßnahme bei der Verhinderung eines Zahlungsrückganges um 30-35 Prozent nach dem Anstieg der kommunalen Tarife im Januar.
Die Werchowna Rada hat ab 2011 gestattet, Mahngebühren für verspätete Zahlungen von Mieten und für Gas, Elektrizität, Wärme, Wasser und Abwasser zu erheben. Dafür wurde am Freitag mit dem Gesetzentwurf Nr. 7013 das zeitweilige Moratorium für den Aufschlag von Mahngebühren, welches vom Parlament im November 1996 eingeführt wurde, aufgehoben. Derart beabsichtigt die Regierung die Bürger zur pünktlichen Zahlungen für die kommunalen Dienstleistungen zu bewegen.
Bemerkenswert ist, dass gemäß dem Paragraphen 2 des Gesetzes Nr. 486/96 das Moratorium solange gelten soll, wie die Schulden bei Gehältern, Renten und Stipendien nicht gezahlt sind. Der Einschätzung des Ex-Ministers für Arbeits- und Sozialpolitik, Wassilij Nadraga, belief sich die Gesamtsumme der Schulden bei der Auszahlung von Gehältern auf 1,25 Mrd. Hrywnja. Daher verpflichtete das Parlament das Ministerkabinett dazu, innerhalb einer zweimonatigen Frist einen neuen Mechanismus der Schuldtilgung bei den Gehaltszahlungen auszuarbeiten.
Bis 1996 wurde eine Strafgebühr von 0,01 Prozent für jeden Tag der Verzögerung berechnet, die jedoch nicht höher als die Schuldsumme sein durfte. Jetzt gibt es nicht ein Dokument, welches die Höhe regelt. Beim Ministerium für Regionalentwicklung, Bauwesen und Wohnungswirtschaft präzisierte man gegenüber dem “Kommersant-Ukraine”, dass der Artikel 115 des Entwurfes des Wohngesetzbuches eine Gebühr in Höhe von 0,1 Prozent der Neuschuld für jeden Tag der Zahlungsverzögerung vorsieht. Berücksichtigend, dass die kommunalen Dienstleistungen bis zum 20. des Folgemonats bezahlt werden müssen, sollte die Höhe der Mahngebühr bis zum 20. Januar feststehen. Den Worten des Vizepremiers Wiktor Tichonow nach plant das Parlament das Wohngesetzbuch Anfang Januar 2011 zu verabschieden. Früher wurde die Höhe der Strafgebühr durch Anordnungen des Kabinetts festgelegt.
Gemäß dem Erläuterungstext zum Gesetzentwurf konnten deswegen, da gegen die Schuldner keine Sanktionen angewendet werden konnten, die kommunalen Energieversorger „keine wirksamen Maßnahmen zur Verringerung des Schuldenstandes der Bevölkerung ergreifen und die Schulden bei der Nutzung von Energieträgern nicht reduziert werden“. Den Angaben des Ministeriums nach beliefen sich die Schulden der kommunalen Energieversorger zum 1. Oktober bei Gas auf 14 Mrd. Hrywnja und die Schulden der Bevölkerung bei kommunalen Dienstleistungen auf 10,5 Mrd. Hrywnja. Da die Entscheidung der Nationalen Kommission zur Regulierung der Energiewirtschaft zur Erhöhung der Gaspreise für die Bevölkerung und für die kommunalen Energieversorger im August um 50 Prozent zu einer Zahlungskrise hätte führen können, forderte der IWF von der Ukraine die Aufschlagung von Strafgebühren wieder einzuführen.
Marktteilnehmer meinen, dass die Anwendung der Sanktionen einen Abfall des Niveaus der Zahlungsdisziplin behindert, da 160 kommunale Energieversorger entschieden ab dem 1. Januar die Tarife für Warmwasser, darunter in Kiew – um 35 Prozent (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine” vom 15. Dezember) zu erhöhen. Den Worten des Ex-Ministers für Wohnungswirtschaft, Jurij Chiwritsch, nach wird die nächste Erhöhung der Gaspreise um 50 Prozent im April 2011 erwartet, wonach die Preise jedes halbe Jahr überprüft werden sollen. Die Änderung der Gaspreise erfordert eine Überprüfung der Tarife für kommunale Dienstleistungen. „Die Rückkehr des Strafgebührenaufschlags steht damit in Verbindung, dass vom Frühling an die Tarife für Wärmeenergie und Gas systematisch bis zum ökonomisch gerechtfertigten Niveau angehoben werden. In Verbindung damit besteht ein Risiko dafür, dass die Bevölkerung aufhören wird für die Dienstleistungen zu zahlen. Doch die Anwendung von Sanktionen gestattet es die Zahlungsdisziplin auf dem erforderlichen Niveau zu halten“, meint der Stellvertreter des Direktors von „Kirowograteploenergo“, Wladimir Kulikow. „Die Schuldner zu bestrafen ist notwendig, jedoch erlaubt die vorgeschlagene Höhe der Strafgebühr es den Branchenunternehmen nicht, die Schulden gegenüber der NAK (Nationale Aktiengesellschaft) ‘Naftogas Ukrainy’ zu reduzieren. Die optimale Strafgebühr liegt bei 10-15 Prozent im Monat. Das zwingt die Bürger die Schulden monatlich zu zahlen“, sagt der Direktor des kommunalen Energieversorgers in Iwano-Frankiwsk, Igor Martschak.
Marija Zaturjan
Quelle: “Kommersant-Ukraine“http://kommersant.ua/doc.html?docId=1561331


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