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Tymoschenko bezeichnete die Verfassungsrichter als Verbrecher und wandte sich an die Weltgemeinschaft

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Die Führerin des Blocks gleichen Namens, Julia Tymoschenko, verkündete, dass das Verfassungsgericht mit seinem Urteil, mit dem es die neue Koalition legalisierte, ein Verbrechen verübt hat.

So kommentierte sie das Urteil des Gerichts mit den folgenden Worten:

“Heute hat das Verfassungsgericht ein Verbrechen verübt. Sein Urteil zeugt davon, dass diese Instanz, die Verfassung schützen soll, bereit ist jegliche politischen Aufträge der Regierung umzusetzen und sich leicht Korruptionseinflüssen gemäß der politischen Konjunktur hingibt”, erklärte Tymoschenko.

Sie erklärte ebenfalls, dass der Block Julia Tymoschenko dem Parlament eine Anordnung zur Entlassung der Richter des Verfassungsgerichts vorlegen wird, die von der Werchowna Rada ernannt wurden, wegen Verletzung des Amtseids.

“Ebenso wenden wir uns an das Richterkollegium mit der Bitte das gleiche bei den Richtern zu machen, die über ihre Quote ernannt wurden. Ich begreife gut, dass weder das erste noch das zweite heute geschehen wird. Doch nur heute. Bereits morgen ändert sich das Land und gibt derartigen Handlungen die zugehörigen Bewertung”, verkündete sie.

Tymoschenko informierte ebenfalls darüber, dass sie sich an die Weltgemeinschaft mit der Bitte wenden wird, dem Urteil des Verfassungsgerichts und den Handlungen der neuen Regierung eine entsprechende Bewertung zu geben.

“Ich hoffe, dass sich die Demokratien der Welt bei dieser Frage nicht zu doppelten Standards nach dem Prinzip ‘Ja, es sind Gauner, doch es sind unsere Gauner’ bekennen werden”, sagte sie.

“In normalen, demokratischen, zivilisierten Ländern regieren nicht Menschen, sondern Gesetze und die Verfassung. Wenn einzelne Menschen versuchen ein Land zu regieren, gemäß ihren Interessen, Appetiten und ihrer beschränkten Weltsicht nach, dann wird im Land entweder eine Diktatur oder Chaos geboren”, betonte Tymoschenko.

Sie erinnerte ebenfalls daran, dass das Verfassungsgericht am 17. September 2008 erläuterte, dass “die Verfassung Abgeordnetenfraktionen zu Subjekten der Koalitionsbildung erklärte – Fraktionen von Abgeordneten” und dass “in den Bestand einer Koalition von Abgeordnetenfraktionen Fraktionen von Abgeordneten eingehen, die nach den Ergebnissen der Wahlen und auf der Basis von abgestimmten politischen Positionen eine Koalition aus Abgeordnetenfraktionen gebildet haben”.

Quelle: Ukrajinska Prawda

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 338

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