Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Ekonomitschna Prawda. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Bildschirmfoto des Originalartikels auf epravda.com.ua
Der Steuerausschuss der Werchowna Rada hat den Gesetzentwurf Nr. 15112-1 zur Abschaffung der Steuerbefreiung von 150 Euro für internationale Pakete unterstützt.
Dies teilte der Abgeordnete Jaroslaw Schelesnyak mit.
Nr. 15112-1 – ein Alternativentwurf, der von der Partei „Diener des Volkes“ eingereicht wurde. Der Ausschuss empfahl ihn dem Parlament lediglich als Grundlage: Der Entwurf wird noch überarbeitet. Die Abstimmung in erster Lesung findet am Dienstag, dem 7. April, statt.
Der Gesetzentwurf ist Teil des „Leuchtturmprojekts“ des IWF, daher ist seine Verabschiedung eine zwingende Voraussetzung für die Gewährung von Finanzhilfen an die Ukraine.
„Dieses Gesetz beinhaltet Änderungen am Steuerkodex. Es ist hier nicht das Hauptgesetz, sondern ein technischer Entwurf.
Die wesentlichen Änderungen im Zollkodex werden durch Änderungen am Gesetzentwurf Nr. 12360 (KRI für den Zoll) vorgenommen. Dieser wird derzeit nicht vorgelegt und wird auch diese Woche nicht zur Abstimmung kommen“, präzisiert Schelesnjak.
Im Falle einer Verabschiedung wird das Gesetz frühestens Anfang 2027 in Kraft treten. Dies erfordert jedoch auch einen Regierungsbeschluss sowie ein fertiges System, das es dem Zolldienst ermöglichen würde, Hunderttausende von Sendungen zu besteuern.
Der Abgeordnete geht davon aus, dass die Entwicklung eines solchen Systems mehr Zeit in Anspruch nehmen wird und das Gesetz erst nach Januar 2027 in Kraft treten wird.
Zudem hofft die Regierung, im Falle der Verabschiedung des Gesetzentwurfs bis zu 10 Mrd. Hrywnja an zusätzlichen Einnahmen zu erzielen.


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