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Der EGMR hat die Ukraine wegen Diskriminierung zur Zahlung von jeweils 5.000 Euro an ein schwules Paar verurteilt

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.netBildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.net

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die Ukraine das Recht eines gleichgeschlechtlichen Paares auf Legalisierung seiner Beziehung verletzt hat.

Die ukrainische Helsinki-Menschenrechtsunion erklärte unter Berufung auf das EGMR-Urteil, ein schwules Paar, Andrij Maimulakhin und sein Ehemann Andrij Markiv, habe sich 2014 an den Europäischen Gerichtshof gewandt. Sie hatten seit 2010 als Partner in einer Familie gelebt, konnten ihre Beziehung aber nicht legalisieren lassen.

Während des Verfahrens erkannte das Gericht an, dass die Partner im Gegensatz zu verschiedengeschlechtlichen Paaren „weder Zugang zur Ehe in der Ukraine noch die Möglichkeit haben, eine alternative Form der rechtlichen Anerkennung zu erhalten“.

Der EGMR stellte fest, dass die fehlende gesetzliche Regelung gleichgeschlechtlicher Beziehungen in der Ukraine gegen Artikel 8 und 14 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstößt. Das Gericht sprach jedem der Partner eine Entschädigung von 5.000 Euro zu.

Laut dem Leiter des Zentrums für strategische Angelegenheiten der Ukrainischen Helsinki-Menschenrechtsunion, Mykhaylo Tarakhkalo, ist dies der erste Präzedenzfall in der Geschichte der Ukraine. Der Fall wird bereits seit fast 10 Jahren geprüft.

„Das Gericht stellte fest, dass die Ukraine die Europäische Konvention ratifiziert hat und sich verpflichtet hat, die Gesetzgebung so zu gestalten, dass sie den grundlegenden Anforderungen der Menschenrechte entspricht. In der Ukraine ist dies nicht der Fall… Ausschließlich deshalb, weil gleichgeschlechtliche Paare keine Möglichkeit haben, ihre zivilen Beziehungen zu regeln, im Gegensatz zu verschiedengeschlechtlichen Paaren, deren Rechte durch das Familiengesetzbuch geregelt sind“, erklärte Michail Tarachkalo gegenüber der Ukrajinska Prawda.

Ihm zufolge zwingt der Präzedenzfall „die Ukraine, ihre Gesetzgebung zu ändern“.

Übersetzer:   DeepL — Wörter: 295

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