Der “Ukrainskaja Prawda“ liegt der Entwurf eines Koalitionsvertrages, der von der Partei der Regionen ausgearbeitet wurde und für die Verhandlungen mit der Fraktion “Unsere Ukraine” und anderen Parteien einer möglichen Koalition als Grundlage dient, vor.
Abgeordnete der Partei der Regionen haben das Dokument an alle Fraktionen außer BJuT (Block Julia Tymoschenko) verteilt.
Größtenteils stellt der Text des Entwurfes eine Reihe von Erklärungen zum Thema des Beglückens aller um sich herum dar. Gleichzeitig beantwortet die Koalitionsvereinbarung nicht, wie es getan werden soll.
Es wird nur in denjenigen Punkten konkret, in denen es um beständige Programmrichtlinien der Partei der Regionen geht – der neutrale Status der Ukraine, die Entwicklung der russischen Sprache entsprechend der Europäischen Charta und eine strategische Partnerschaft mit Russland.
Die “*Ukrainskaja Prawda*“ veröffentlicht die interessantesten Passagen des Entwurfs, der für eine neue Regierung wegweisend werden kann.
Abkommen über die Bildung einer Koalition „Stabilität und Reformen”
Wir, die Vertreter der Fraktionen … , die mit einem gemeinsamen Ziel verbunden sind, die Folgen der Krise entscheidend zu bekämpfen, die soziale und wirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen, radikale Reformen durchzuführen, die notwendigen Voraussetzungen zur Erneuerung des Systems der gesellschaftlichen Beziehungen zu schaffen, die Effizienz der Regierung zu verbessern, eine progressive Entwicklung der Ukraine und ein würdiges Leben für ihre Bürger zu sichern, haben uns dazu entschlossen, in der Werchowna Rada der 6. Legislaturperiode die Koalition „Stabilität und Reformen“ zu bilden.
Programm-Prinzipien der Koalitionsarbeit
I. Im Bereich der Wirtschaft
1.1 Eine groß angelegte Modernisierung der nationalen Produktion, Einführung von Energieeinsparung, Steigerung der Arbeitsproduktivität, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Hersteller auf der Grundlage einer breiten Nutzung von Investitionen und eines innovativen Modells der Entwicklung mit dem Ziel, dass die Ukraine zu den 20 wirtschaftlich am meisten entwickelten Ländern der Welt gehören wird.
1.2 Eine deutliche Verbesserung des Investitionsklimas, unter anderem durch die Vereinfachung der Verwaltung und die Verringerung der Steuerbelastung, Garantie des Staates der Unantastbarkeit des Eigentums und die Stärkung des Instituts „Eigentum“ als Grundlage des marktwirtschaftlichen Systems des Wirtschaftens, Vereinfachung von Bewilligungsverfahren, Reduzierung des Drucks auf die Unternehmen durch die Aufsichtsbehörden.
1.3 Intensivierung der Investitions- und Innovationsarbeit, insbesondere durch die Förderung der Investitionen von Firmen und Personen, Verabschiedung eines effizienten Systems der Absicherung von Investitionsrisiken, Schaffung von Anreizen zur Erhöhung der Einsparungen der Bürger und die Verwendung dieser Mittel für Investitionen in die Wirtschaft, Einführung wirtschaftlicher Anreize für die Förderung der Modernisierung der ukrainischen Produktion.
(…)
1.5 Reduzierung der Schattenwirtschaft und Legalisierung des Kapitals nicht kriminellen Ursprungs.
1.6 Förderung der Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen durch die Bereitstellung des Zugangs zu Krediten, Senkung der Steuerlast, einschließlich einer beträchtlichen Verringerung der Steuerzahlungen für Unternehmen, die neue Arbeitsplätze schaffen.
(…)
1.10 Verbesserung des Finanzsektors und Wiederbelebung der Kreditausgabe für nationale Wirtschaft auf der Grundlage der Koordinierung der Fiskal- und Geldpolitik zwischen der Regierung und der Nationalbank der Ukraine (NBU).
(…)
1.21 Gewährleistung einer transparenten Privatisierung des staatlichen Eigentums durch Einführung des Auktionsprinzips für die Heranziehung der privaten Investoren.
(…)
1.26 Gewährleistung der störungsfreien Gasversorgung und termingerechten Bezahlung für Gas. Entwicklung und Einführung von Programmen der finanziellen Rettung und Umstrukturierung von Aktiengesellschaft „Naftohas Ukrajiny“.
(…)
III. Im Bereich der humanitären Politik
3.1 Gewährleistung eines wirksamen Schutzes der Rechte und Freiheiten der Bürger, insbesondere durch die Errichtung einer vollwertigen Zivilgesellschaft, in dem der Mensch sich vielseitig entwickelt und selbstverwirklicht; Förderung unabhängiger Arbeit von Bürgervereinigungen, Erhöhung ihres Einflusses auf wichtige gesellschaftliche Entscheidungen; Gewährleistung der Redefreiheit und der Unabhängigkeit der Massenmedien, Einführung der Gleichstellung der Geschlechter.
3.2 Die Umsetzung der staatlichen Sprachenpolitik auf der Grundlage der Normen des Internationalen Rechts, der Europäischen Charta der regionalen Sprachen und der Sprachen der nationalen Minderheiten.
(…)
IV. Im Bereich der Innenpolitik
4.1 Verbesserung der Mechanismen der staatlichen Macht, Stärkung der Prinzipien des Parlamentarismus und der Demokratie.
4.2 Reform des Justizsystems, Gewährleistung einer gerechten und zugänglichen Rechtspflege
4.3 Ausbau der Bekämpfung von Korruption und Schattenwirtschaft, Gewährleistung der Grundsätzen der Rechtmäßigkeit und vor allem – von den höchsten Staatsmännern, Politikern, Richtern, Leitern der Strafverfolgungsorgane und Sicherheitskräfte.
4.4 Gewährleistung eines wirksamen Schutzes der verfassungsmäßigen Rechte der Bürger auf freie Äußerung ihrer Ansichten und Überzeugungen.
(…)
4.6 Einrichtung der kommunalen Verwaltung als Grundlage der Demokratie durch die Stärkung der Kompetenzen der lokalen Räte, maximalen Beseitigung der Bürokratie bei Fragen der Entwicklung der Kommunen, Dezentralisierung der Macht und Reformierung der zwischenbudgetären Beziehungen zum Nutzen der kommunalen Verwaltung.
V. Im Berich der Außenpolitik
(…)
5.2. Verankerung des neutralen Status der Ukraine auf gesetzgeberischer Ebene, was die Nicht-Teilnahme der Ukraine an der militärisch-politischen Vereinigung von anderen Staaten bedeutet. Fortsetzung der konstruktiven Zusammenarbeit mit der NATO in allen Fragen mit gemeinsamem Interesse.
5.3 Festlegung der Tagesordnung in den bilateralen Beziehungen mit Russland auf der Grundlage strategischer Partnerschaft, Freundschaft und guter Nachbarschaft und außerdem eines für beide Seiten vorteilhaften Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Stärkung der Mechanismen für die bilateralen Beziehungen, die Bildung solcher Mechanismen, durch eine direkte Interaktion zwischen der Exekutive und der kommunalen Verwaltung.
5.4 Wirtschaftliche Integration im postsowjetischen Raum auf der Grundlage der nationalen Interessen der Ukraine und den Grundsätzen der WTO, Entwicklung einer gegenseitig vorteilhaften Zusammenarbeit mit den GUS-Ländern.
5.5 Gewährleistung der Umsetzung der Charta über die strategische Partnerschaft zwischen der Ukraine und den Vereinigten Staaten von Amerika, Festlegung zwischenstaatlichen Mechanismen der strategischen Partnerschaft auf der Grundlage der effektiven Zusammenarbeit mit gegenseitigem Nutzen.
(…)
Regeln der Koalition
(…)
1.3. Die Teilnehmer in der Koalition sind die Fraktionen der Werchowna Rada, die die Entscheidung getroffen haben, der Koalition beizutreten; die Entscheidung wird mit den Unterschriften der Fraktionsvorsitzenden (oder stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden) bestätigt.
(…)
1.6 Ein Abgeordneter, der Mitglied der Fraktion ist, die in der Koalition ist, oder ein Abgeordneter, welcher der Koalition aus individuellen Gründen beigetreten ist, besitzt die Rechte, die in der Verfassung der Ukraine, dem Gesetz „Über den Status des Abgeordneten“, den Regeln der Werchowna Rada, diesem Abkommen und anderen Normen garantiert werden
(…)
2.1 Die Gremien der Koordination und Kooperation in der Koalition sind:
2.1.1 Hauptversammlung der Koalition.
2.1.2. Rat der Koalition.
(…)
2.4.1 “Der Rat der Koalition besteht aus dem Fraktionsvorsitzenden den parlamentarischen Fraktionen, die Mitglieder der Koalition sind, und fünf Vertretern aus jeder Koalitionsfraktion.
(…)
2.4.7 Entscheidungen des Rates der Koalition werden im Konsens beschlossen
(…)
2.4.9 Rat der Koalition:
2.4.9.3 Trifft Entscheidungen über die Abstimmung von Kandidaten für den Posten des Vorsitzenden des Parlaments, des Ministerpräsidenten, der Kabinettsmitglieder, anderen Personen, die bestellt werden oder Zustimmung zu deren Ernennung von der Werchowna Rada gegeben wird, für die endgültige Genehmigung dieser Beschlüsse die Hauptversammlung der Koalition vorgesehen ist.
24. Februar 2010
Quelle: Ukrainskaja Prawda



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