Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Die Nationalbank der Ukraine wird das Verfahren für Bargeldtransaktionen über Zahlungsterminals ab dem 1. August ändern. Dies gilt auch für das Aufladen von Telefonkonten. Dies berichtet der Pressedienst von Vodafone.
Das geänderte Verfahren sieht eine obligatorische Identifizierung des Zahlers beim Aufladen eines Mobilfunkkontos vor. Die Identifizierung erfolgt durch die Zusendung eines Einmalpassworts an die vom Zahler angegebene Handynummer oder durch ein per Telefonanruf übermitteltes Passwort, das der Zahler auf dem Bildschirm des Zahlungsgeräts eingibt.
„Ab August dieses Jahres müssen die Zahler ein Mobiltelefon besitzen und sich in einem Gebiet mit stabiler Netzabdeckung befinden, um mobile Dienste mit Bargeld über Zahlungsgeräte bezahlen zu können“, so die Vertreter der Mobilfunkbetreiber.
Die Quittungen müssen ab dem 1. August dieses Jahres die Handynummer des Zahlers enthalten.
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