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Der Beitritt der Ukraine zur EU: Was sind die nächsten Schritte?

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.netBildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.net

Die Ukraine wird bis Ende dieser Woche den zweiten Teil des Fragebogens zu ihrem Antrag auf EU-Mitgliedschaft ausfüllen. Dies gab die stellvertretende ukrainische Ministerpräsidentin für europäische Integration, Olha Stefanyshyna, am 2. Mai bekannt. Wozu die Fragebögen dienen und wie der Antrag der Ukraine auf EU-Mitgliedschaft als nächstes geprüft wird.

Erster Fragebogen zum Kandidatenstatus für den EU-Beitritt

Der erste Fragebogen besteht aus einem politischen und einem wirtschaftlichen Teil. Der erste Teil befasst sich mit dem politischen System der Ukraine, wobei der Schwerpunkt auf der Unabhängigkeit des Justizsystems, der Korruptionsbekämpfung und der Achtung der Menschenrechte liegt. Mit anderen Worten: Es geht darum, wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine funktionieren.

Der zweite Teil ist wesentlich kürzer und versucht, den Zustand der Wirtschaft und der Finanzen zu bewerten, insbesondere das Geschäftsklima, den Grad der Privatisierung und das Ausmaß der staatlichen Eingriffe in die Wirtschaft. Das Hauptziel besteht darin, herauszufinden, ob die Ukraine über eine Marktwirtschaft verfügt, die dem Wettbewerbsdruck der Europäischen Union standhalten kann.

Der Fragebogen umfasst fast 370 Fragen auf etwa 40 Seiten. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Antworten in zwei dicken Bänden zusammengefasst sind. Sie wurden am 18. April vom ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj an den Leiter der EU-Delegation in Kiew, Matti Maasikas, übergeben – eine Rekordzeit von 10 Tagen, nachdem er den ersten Fragebogen erhalten hatte

Zweiter Fragebogen: EU-Rechtsnormen in der Ukraine

Der zweite Fragebogen, der am 13. April eingereicht wurde, benötigt mehr Zeit. Schließlich ist er auch viel umfangreicher: fast 240 Seiten mit etwa zweitausend Fragen. Dieser Teil konzentriert sich auf den gemeinschaftlichen Besitzstand.

Ziel ist es, herauszufinden, welche Rechtsnormen und -vorschriften in der Ukraine gelten und inwieweit das europäische Recht in dem Land umgesetzt wurde. Die Fragen sind in 33 Kapitel unterteilt. Es handelt sich dabei um dieselben Kapitel, über die später auch die EU-Beitrittsverhandlungen geführt werden müssen, wie z. B. der freie Warenverkehr, das Steuersystem oder Umwelt und Klimawandel.

Die Frage der Umsetzung von EU-Recht ist für die Ukraine nicht neu, da Kiew dies bereits seit mehreren Jahren im Rahmen des Assoziierungsabkommens tut. So verfügt das Land beispielsweise bereits über unabhängige Übertragungsnetzbetreiber für Strom und Gas.

Und in der Außenpolitik hält sich Kiew regelmäßig an die EU-Sanktionen, nicht nur gegen Russland, sondern zum Beispiel auch gegen den Iran oder Myanmar.

Auch der Krieg wird sich auf die Antworten auswirken. Einige Fragen beziehen sich schließlich auf die Bewertung der Höhe der Erdölreserven gemäß den EU-Normen oder den Zustand der Straßen und Eisenbahnen…

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Übersetzer:   DeepL — Wörter: 454

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„Gehe auf das Ausländeramt Deiner Gemeinde und erkundige Dich, kann ja sein ich irre mich, derzeit können Ukrainer als Flüchtlinge einreisen und unterliegen dem Paragraphen 24, aufgtund dessen läuft...“

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