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Strafen für Fahren im alkoholisierten Zustand werden wohl weiter erhöht

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Die Staatliche Autoinspektion (GAI) beabsichtigt die Strafen für die Führung eines Kraftfahrzeuges in angetrunkenem Zustand verschärfen. Wie der Leiter der GAI beim Innenministerium, Sergej Kolomijez, mitteilte, könnte die Strafsumme 10.000 Hrywnja erreichen. Jedoch ist das nicht die Grenze: im zuständigen Parlamentsausschuss befindet sich ein Gesetzesentwurf des Parlamentsabgeordneten Oleg Nowikow (“Unsere Ukraine – Nationale Selbstverteidigung”), der eine Strafe für diese Gesetzesüberschreitung in Höhe von 17.000 Hrywnja vorsieht.

Über die Änderungen anlässlich der Straferhöhung für das Autofahren im angetrunkenen Zustand informierte gestern der Leiter der GAI Abteilung beim Innenministerium, Sergej Kolomijez. “Wir haben einen Gesetzesentwurf vorbereitet, der die Erhöhung der Strafe auf das 500-600-fache der von der Pfändungsgrenze vorsieht und dies sind etwa 8-10.000 Hrywnja”, erklärte Kolomijez. Er erläuterte, dass die Zahlung dieser Strafe in dem Fall eintritt, wenn ein Verkehrsunfall, der aufgrund des betrunkenen Autofahrers geschah, ihn schwere Folgen vor sich ging. Außerdem ist im Dokument eine Norm vorgesehen, gemäß der für die genannte Regelverletzung ein Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu drei Jahre vorgesehen wird.

Derweil ist das nicht die einzige Initiative, die auf die Verschärfung der Haftung für das Fahren im angetrunkenen Zustand abzielt. Derzeit liegt dem Parlamentsausschuss zur gesetzlichen Gewährleistung der Tätigkeit der Rechtsschutzorgane ein Gesetzesentwurf vor, dessen Autor der Parlamentsabgeordnete Oleg Nowikow (“Unsere Ukraine – Nationale Selbstverteidigung”)der in der Fraktion die “Nationale Selbstverteidigung” vertritt, ist. In diesem Dokument schlägt Nowikow für “die Lenkung eines Transportmittels in einem Zustand der alkoholischen, drogenbedingten oder anderen Trunkenheit” vor eine Strafe einzurichten, die den Entzug des Führerscheines für drei Jahre oder eine Strafe in Höhe des Tausendfachen der Pfändungsuntergrenze (17.000 Hrywnja) vorsieht.

“Ich bin überhaupt der Meinung, dass man die Fahrerlaubnis nicht für drei Jahre, sondern für fünf oder sogar sieben Jahre entziehen soll, doch fürchte ich, dass mich meine Kollegen im Parlament nicht unterstützen – niemand möchte eine solche Entscheidung vor den Wahlen fällen”, gab Oleg Nowikow gegenüber dem “Kommersant-Ukraine“ zu. “Doch es ist die Notwendigkeit herangereift und beim Innenministerium begreift man, dass die vorigen Verschärfungen der Strafen in Bezug auf alkoholisierte Fahrer nicht funktioniert haben und führen eine vollständig richtige Politik zur Erhöhung der Strafsumme durch. Nur mit solch harten Maßnahmen kann man die Gesetzlosigkeit auf den Straßen stoppen”.

Das letzte Mal wurden die Verkehrsstrafen vor einem Jahr angehoben – im Oktober 2008 (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine“ vom 15. Oktober). Heute ist für das Fahren im alkoholisierten Zustand eine Strafe in Höhe des 150 bis 200-fachen der Pfändungsgrenze (2.550-3.400 Hrywnja) oder der Entzug der Fahrerlaubnis für ein bis zwei Jahre vorgesehen.

Die Autofahrer selbst stehen der Erhöhung der Strafe wohlwollend gegenüber. “Natürlich hat das ein positives Moment. Mehr noch, für das Fahren im trunkenen Zustand sollte man nicht nur strafen, sondern sofort die Fahrerlaubnis für immer wegnehmen”, erklärte dem “Kommersant-Ukraine“ der Leiter der Allukrainischen Assoziation der Spediteure. “Jegliche Strafe ist unzureichend, wenn wir von der Gefährdung menschlichen Lebens sprechen, die betrunkene Fahrer darstellen”.

Iwan Tjashlow

Quelle: Kommersant-Ukraine

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 518

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