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Die "deaktivierte" Agenten-Kampfgruppe des FSB wurde neutralisiert

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.netBildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.net

Die Spionageabwehr des Sicherheitsdienstes der Ukraine hat in Kiew eine Agenten- und Kampfgruppe des FSB neutralisiert, die aus drei Personen bestand. Dies teilte der Pressedienst der Agentur am 25. Oktober mit.

Die Gefangenen bereiteten eine Reihe von schweren Explosionen in ukrainischen militärischen Kommandoeinrichtungen vor.

„Zu den vorrangigen „Zielen“ des Angreifers gehörten die Einheiten des Generalstabs der Streitkräfte der Ukraine und des Verteidigungsministeriums der Ukraine sowie deren Reservegefechtsstände. Um Sabotageakte zu begehen, planten die Angreifer den Einsatz von bis zu zehn Drohnen, die speziell mit improvisierten Sprengsätzen ausgestattet waren“, heißt es im Sonderdienst.

Den Ermittlungen zufolge wurde die feindliche Gruppe bereits 2018 von einem Kadermitarbeiter des FSB gegründet. Sie umfasste drei Personen (Einwohner von Kiew und Tschernihiw), die nach ihrer Rekrutierung bis zum Beginn einer groß angelegten Invasion der Russischen Föderation in den „Standby-Modus“ versetzt wurden.

Jeder der Teilnehmer der russischen Agentengruppe hatte eine andere Spezialisierung: Einer stellte improvisierte Sprengsätze her, der zweite war für die Umwandlung von „zivilen“ Drohnen in Angriffsdrohnen zuständig.

Ein weiterer Teilnehmer bediente die Drohnen direkt. Im März dieses Jahres besuchte die Frau einen Schulungskurs für Drohnenbediener in Kiewshchyna, um die entsprechenden Fähigkeiten zu erwerben.

Die feindlichen Handlanger wurden wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung (Teil 1 des Artikels 258-3 des Strafgesetzbuches der Ukraine) und der illegalen Herstellung von Sprengstoffen (Teil 3 des Artikels 263-1 des Strafgesetzbuches der Ukraine) angezeigt.

Die Angeklagten befinden sich in Haft und müssen mit bis zu 15 Jahren Gefängnis rechnen.

Übersetzer:   DeepL — Wörter: 281

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