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Unbegründete Vermögenswerte: Der Staat wird von einem Abgeordneten des Kiewer Stadtrats 20 Millionen Hrywnja einziehen

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Ekonomitschna Prawda. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf epravda.com.uaBildschirmfoto des Originalartikels auf epravda.com.ua

Der Oberste Antikorruptionsgerichtshof hat Vermögenswerte im Wert von fast 20 Millionen Hrywnja eines Abgeordneten des Kiewer Stadtrats und seiner Ehefrau als ungerechtfertigt eingestuft.

Dies teilt die Nationale Agentur für Korruptionsprävention mit.

Nach Angaben des Zentrums zur Korruptionsbekämpfung handelt es sich um den Abgeordneten des Kiewer Stadtrats aus der Fraktion „Batkivschchyna“, Igor Galaychuk.

Der Oberste Antikorruptionsgerichtshof gab der Klage der Spezialisierten Antikorruptionsstaatsanwaltschaft statt und erkannte die Vermögenswerte des Abgeordneten des Kiewer Stadtrats und seiner Ehefrau als unbegründet an, heißt es in einer Mitteilung der Nationalen Agentur zur Korruptionsprävention.

Grundlage für die Klage waren die Ergebnisse einer vom Nationalen Amt zur Korruptionsprävention durchgeführten Überprüfung des Lebensstils sowie Unterlagen des Nationalen Antikorruptionsbüros der Ukraine und Beweismittel, die von Staatsanwälten der Spezialisierten Antikorruptionsstaatsanwaltschaft gesammelt wurden.

In den Jahren 2021–2022 erwarben der Abgeordnete und seine Ehefrau sieben Grundstücke in einem Vorort von Kiew und errichteten zwei Wohnhäuser mit einem Gesamtwert von 9,7 Millionen Hrywnja.

Darüber hinaus erzielte das Ehepaar nach dem Verkauf von zwei Grundstücken und zwei Häusern zu Preisen, die über deren Anschaffungskosten lagen, weitere Einnahmen in Höhe von 10 Mio. Hrywnja.

Gleichzeitig ergab eine Analyse der Einnahmen und Ausgaben des Ehepaares, dass keine ausreichenden legalen Quellen für den Erwerb dieser Vermögenswerte vorliegen.

Das Richterkollegium des Obersten Antikorruptionsgerichts erkannte die vom Ehepaar erworbenen Vermögenswerte im Wert von 9,7 Millionen als unbegründet an und ordnete an, drei Grundstücke sowie den Wert der übrigen Vermögenswerte und 10 Millionen Hrywnja an Einnahmen aus deren Verkauf von ihnen einzuziehen.

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Die Nationale Agentur zur Korruptionsprävention weist darauf hin, dass das Gerichtsurteil noch im gesetzlich vorgesehenen Rahmen angefochten werden kann.

Übersetzer:   DeepL — Wörter: 301

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