Die Verwaltung der Staatlichen Automobilinspektion (GAI/DAI) beim Innenministerium veröffentlichte eine offizielle Liste der Gründe, nach denen ein Auto angehalten werden darf.
Die Geschichte des Abgeordneten Landik berührte mich. In ihr spiegelt sich, wie in einem Zerrspiegel, die ganze Widersprüchlichkeit, Ambivalenz und Falschheit der derzeitigen ukrainischen Realität wider. Besonders „erfreulich“ sind die Kommentare, die von allen Seiten nach dem Konflikt geäußert wurden. Sie waren so abscheulich, dass man sie besser nicht geäußert hätte.
Am Sonntag, den 21. November, rammte der 26-jährige Fahrer eines BMW 320i Wladislaw Piskun, Mitglied des Fußballclubs „Sewastopol“, eine Frau mit zwei Kindern.
Die Staatliche Autoinspektion (GAI) beabsichtigt die Strafen für die Führung eines Kraftfahrzeuges in angetrunkenem Zustand verschärfen. Wie der Leiter der GAI beim Innenministerium, Sergej Kolomijez, mitteilte, könnte die Strafsumme 10.000 Hrywnja erreichen. Jedoch ist das nicht die Grenze: im zuständigen Parlamentsausschuss befindet sich ein Gesetzesentwurf des Parlamentsabgeordneten Oleg Nowikow (“Unsere Ukraine – Nationale Selbstverteidigung”), der eine Strafe für diese Gesetzesüberschreitung in Höhe von 17.000 Hrywnja vorsieht.
Nach der Verschärfung der Strafen/Haftung für die Verletzung der Verkehrsregeln sank die Zahl der Verkehrsunfälle bedeutend, darunter derjenigen mit tödlichem Ausgang.
Innenminister Jurij Luzenko brachte gestern beim Kabinett den vom Innenministerium überarbeiteten Entwurf der Regierungsanordnung “Zur Einbringung von Änderungen in die Regeln des Straßenverkehrs” ein, welcher die Erhöhung der Geschwindigkeiten im Verkehr vorsieht. Im Ministerium stimmte man zu, die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf Straßen mit Mittelstreifen außerhalb von Ortschaften von 90 km/h auf 110 km/h hochzusetzen. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit in Ortschaften bleibt bei 60 km/h. Das Dokument welches vom Innenministerium vorbereitet wurde, rief keinen Widerspruch bei Premierministerin Julia Timoschenko hervor.