Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Eine strafrechtliche Untersuchung des Beschusses des Flughafens in Dnipropetrowsk wurde eingeleitet. Dies teilte die Generalstaatsanwaltschaft am 15. März im Telegramm mit.
Den Ermittlungen zufolge führten russische Truppen am Dienstag gegen 3.00 Uhr einen weiteren „gezielten Beschuss“ des internationalen Flughafens in der Stadt Dnipro durch.
Bei dem Angriff wurde eine Person verletzt.
Es wurde ein Strafverfahren nach Artikel 438 Teil 1 des ukrainischen Strafgesetzbuchs (Verletzung der Gesetze und Gebräuche des Krieges) eingeleitet.
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