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Internationaler Gerichtshof in Den Haag beendet Grenzstreitigkeiten zwischen Rumänien und der Ukraine im Schwarzen Meer

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Gestern hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag eine Entscheidung im Streit zwischen der Ukraine und Rumänien zur Teilung des Schwarzmeerschelfs und der ausschließlichen Wirtschaftszonen gefällt. Die Entscheidung des Gerichtes fiel faktisch mit der Position Bukarests zusammen, unter dessen Jurisdiktion 79,34% des strittigen Territoriums fallen. Den Bewertungen rumänischer Experten nach, befinden sich dort bedeutende Gas- – etwa 70 Mrd. Kubikmeter – und Erdölvorkommen – etwa 12 Mio. t. Der Präsident Rumäniens Traian Băsescu gratulierte gestern dem Außenministerium seines Staates zum Sieg. Die Ukrainische Seite erklärte übrigens, dass sie ebenfalls mit der Entscheidung des Gerichtes zufrieden ist.

Im September 2004 hat sich die Regierung Rumäniens an den Internationalen Gerichtshof (IGH) mit der Klage zur Grenzberichtigung des Schwarzmeerschelfs gewandt. Davor hatten Kiew und Bukarest etwa 40 Runden bilateraler Verhandlungen zur vorliegenden Frage geführt, die nicht von Erfolg gekrönt waren. Die Position der Ukraine begründete sich darauf, dass die Teilungslinien die Territorialgewässer der ukrainischen “Schlangeninsel” berücksichtigen. Rumänien bestand darauf, dass die Schlangeninsel keine Insel ist, sondern ein Felsen, der kein eigenes Kontinentalschelf besitzt. Die territoriale Zugehörigkeit der Schlangeninsel wurde in der Klage, die vom IGH untersucht wurde, nicht angefochten.

Dass die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes eine endgültige in der Frage der territorialen Differenzen zwischen Kiew und Bukarest sei, wurde lange vor dem Beschluss bekannt. Bereits 2006 hatten die Präsidenten der Ukraine und Rumäniens, Wiktor Juschtschenko und Traian Băsescu, öffentlich versprochen, dass die Forderungen der Richter ungeachtet dessen wie sie entscheiden, auch ihre Entscheidung werden wird. Anfang diesen Jahres, als der Internationale Gerichtshof den Beschluss bereits bestätigt hatte, doch noch nicht veröffentlicht, bekräftigten die Leiter der Außenministerien beider Länder das Versprechen alle Forderungen des IGH zu erfüllen. Dabei betonte die Vertreter des ukrainischen Außenministeriums mehrfach, dass der IGH im Allgemeinen “Kompromissentscheidungen” trifft und der ukrainisch-rumänische Streit keine Ausnahme dieser Regel sein sollte.

Jedoch die Erwartungen der ukrainischen Seite wurden nicht erfüllt – die gestrige Entscheidung des IGH hat faktisch vollständig die Position der rumänischen Seite bestätigt. Das Gericht hat die Schlangeninsel als Insel anerkannt, doch weigerte sich diese bei der Aufteilung des Schelfes und der ausschließlichen Wirtschaftszonen zu berücksichtigen, lediglich die 12-Meilenzone um die Insel unter die Verfügung der Ukraine stellend. Faktisch wurde der Schlangeninsel die Rechte eines Felsen zugeteilt, wie es die rumänische Seite forderte. “Die Berücksichtigung als Insel hätte eine juristische Revision der Geographie erfordert”, erläuterte die Vorsitzende des IGH Rosalin Higgins die Motive der gefällten Entscheidung.

Lediglich in einem Sektor (im Südosten der Schlangeninsel) ging der IGH von der Aufteilungslinie, die von der rumänischen Seite vorgeschlagen wurde, ab, der Ukraine ein Teilstück des strittigen Schelfes der Fläche von 2.300 m² gegenüber dem Karkinitser(???) Meerbusen. Derweil begründet sich dieser Punkt nicht auf der Argumentation der ukrainischen Seite, sondern darauf, dass das IGH diese Bucht zu den Binnegewässern zählt, was die Möglichkeit gab eine andere Methodik der Berechnung der Küstenlinie anzuwenden. Im Endeffekt gingen 79,34% der strittigen Territorien des Erdöl-Erdgasschelfs am Rumänien.

Die Entscheidung des IGH ist offensichtlich unerwartet für die ukrainische Seite gewesen. Die Vertreter der ukrainischen Delegation, welche sich in Den Haag befanden, traten erst nach einer kleinen Konferenz an die Presse, dabei die Vertreter der Massenmedien davon zu überzeugen versuchend, dass die Ukraine “sehr zufrieden mit der verkündeten Entscheidung ist”. “Das Gericht hat eine Entscheidung vorgetragen, die sich auf internationales Recht stützt”, erklärt der Vertreter der Ukraine beim IGH, Wladimir Wassilenko. “Die Linie ist eine des Kompromisses”, vervollständigte ihn der Stellvertreter des Ministers für auswärtige Angelegenheiten, Alexander Kuptschischin. Beim Präsidialamt versicherte man dem “Kommersant-Ukraine“ ebenfalls, dass man zufrieden ist mit der Entscheidung des IGH und das die Entscheidung fraglos von Kiew befolgt wird.

“Die Mehrheit der Argumente der rumänischen Seite wurden vom Gericht verworfen”, sagte dem “Kommersant-Ukraine“ der Vertreter des Präsidialamtes, Andrej Gontscharuk. “Die Grenzziehungslinie, welche vom Gericht vorgenommen wurde, bezeugt, dass um die Insel ein Kontinentalschelf und eine ausschließliche Wirtschaftszone außerhalb der 12-Meilen Linie existiert. Außerdem blieben auf der ukrainischen Seite praktisch alle erkundeten Erdöl- und Erdgaslagerstätten”.

Übrigens eine Analyse der Entscheidung des Gerichts bestätigt die optimistischen Schlussfolgerungen von Gontscharuk nicht. Die territorialen Gewässer um die Schlangeninsel sind genau von den 12-Meilen begrenzt und dies ist deutlich hervorgehoben im Urteilsspruch des IGH.

Der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes nach gelangten 90% der aussichtsreichen Erdöl- u. Erdgaslagerstätten in der geologischen Struktur “Olympiska” (40 km südlich von der Schlangeninsel) unter die Verfügung Rumäniens.

Es ist bekannt, dass das Staatsunternehmen “Tschernomorneftegas” vor einigen Jahren Erkundungsarbeiten bei “Olympiska” begonnen hatte, das heißt im umstrittenen Territorium, doch nach Protesten Rumäniens wurden die Arbeiten eingestellt. Gestern tat man sich bei “Tschernomorneftegas” schwer darauf zu antworten, wie das Unternehmen auf die veröffentlichte Entscheidung des IGH reagieren wird. “Das Außenministerium hat uns bislang noch keine Gerichtsentscheidung vorgelegt, obgleich sie versprochen haben dies noch gegen Mittag zu tun”, erklärte ein Informant beim Unternehmen dem “Kommersant-Ukraine“.

Das offizielle Bukarest nahm die Entscheidung des Gerichts in Den Haag als fraglosen Sieg auf. Der Präsident des Landes, Traian Băsescu, gratulierte den rumänischen Diplomaten zu dem “großen Erfolg”. “Das Haager Gericht stimmte der Argumentation Rumäniens zu und nahm die Schlangeninseln nicht für ihre Berechnungen der Grenzscheidungen”, betonte der rumänischen Präsident. Der Außenminister Rumäniens Cristian Diaconescu fügte hinzu, dass die Entscheidung des IGH “erweist der Energiesicherheit des Landes eine spürbare Unterstützung”.

Die Vertreter der rumänischen Regierung betonten gestern ebenfalls, dass sie für eine baldige Erschließung der Erdöl- und Erdgasstätten auf den Territorien eintreten, die an Rumänien gemäß der Entscheidung des Haager Gerichts gingen. Es versteht sich, dass das Erschließungsrecht dieser Teilstücke Erdölförderunternehmen der ersten Reihe angetragen wird. Rumänische Nachrichtenagenturen führen Belege an, dass im Ergebnis der Aufteilung des Schelfs unter die Kontrolle Bukarests etwa 70% der Kohlenwasserstoffe fielen, deren Vorkommen auf dem vor kurzem noch strittigen Teilstücks liegen. Den Einschätzungen von Experten nach, geht die Rede von etwa 12 Mio. t Erdöl und 70 Mrd. Kubikmeter Erdgas (wie bekannt ist, übersteigt diese Gasmenge den Jahresverbrauch der Ukraine).

Dafür, dass die rumänische Seite mit der vollständigen Erkundung und Erschließung der Lagerstätten, die dank der heutigen Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes, starten kann, müssen die Ukraine und Rumänien entsprechende bilaterale Abkommen unterzeichnen, in denen die Linie der Aufteilung des Schelfes schriftlich fixiert wird. Es wird vermutet, dass dies im Laufe des offiziellen Besuches von Präsident Traian Băsescu in der Ukraine stattfinden wird.

Sergej Sidorenko, Oleg Gawrisch

Quelle: Kommersant-Ukraine

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 1082

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