Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Ekonomitschna Prawda. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Bildschirmfoto des Originalartikels auf epravda.com.ua
Bei „Dii“ wurde der Service zur Einreichung von Anträgen in der Kategorie „Zwangsweise Umsiedlung außerhalb der Ukraine“ aktualisiert – dieser wurde für die Einreichung von Anträgen beim Register für Schäden in der Ukraine eingerichtet.
Darüber informiert die Plattform „Dii“
„Nun werden die Daten zum Grenzübertritt beim Ausfüllen des Antrags korrekt übernommen. Falls Sie die Einreichung zuvor nicht abschließen konnten, versuchen Sie es bitte erneut“, heißt es in der Mitteilung.
Anträge können Ukrainer stellen, die nach dem 24. Februar 2022 aufgrund der groß angelegten Invasion Russlands gezwungen waren, ihren Wohnort zu verlassen und ins Ausland zu fliehen.
Diese Kategorie betrifft auch diejenigen, die sich außerhalb der Ukraine aufhielten und aufgrund des Krieges nicht nach Hause zurückkehren können.
Der Antrag kann gestellt werden, indem Sie sich auf dem Portal „Díâ“ anmelden. Anschließend müssen Sie den Dienst zur Einreichung von Anträgen beim Register für Schäden in der Ukraine auswählen und zur Kategorie A1.2 „Zwangsweise Umsiedlung außerhalb der Ukraine“ wechseln.
„Überprüfen Sie die Daten, die in den Antrag übernommen werden. Geben Sie die erforderlichen Informationen ein. Senden Sie den Antrag an das Register“, heißt es in der Mitteilung.
„Jeder eingereichte Antrag trägt dazu bei, die Folgen der russischen Aggression zu dokumentieren und den Anspruch auf eine künftige Entschädigung zu wahren“, fügte „Dija“ hinzu.


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