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Strafverfahren Nummer fünf gegen Julia Timoschenko

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Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen in einem weiteren fünften Strafverfahren gegen Ex-Ministerpräsidentin Julia Timoschenko wieder aufgenommen. Dieses Mal wird sie der Unterschlagung von Budgetmitteln und der Hinterziehung von Steuern bei den Gasabrechnungen ihres Unternehmens „Vereinigte Energiesysteme der Ukraine“ (EESU) beschuldigt. Bei der Partei „Batkiwschtschyna/Vaterland“ erklärt man, dass die Strafermittlungen auf direkte Anweisung von Präsident Wiktor Janukowitsch wieder aufgenommen wurden.

Über die Wiederaufnahme der Ermittlungen in dem Strafverfahren gegen Julia Timoschenko, dass bereits 2001 eingeleitet wurde, informierte man gestern beim Pressedienst der Generalstaatsanwaltschaft. „Am 20. Oktober 2011 hat die Generalstaatsanwaltschaft den gesetzeswidrigen Beschluss zur Schließung des Strafverfahrens gegen Julia Timoschenko zur Unterschlagung von mehr als 25 Mio. Hrywnja an Steuern über die Einführung eines kriminellen Finanzschemas für die Gasabrechnungen der Gesellschaft ‘Vereinigte Energiesysteme der Ukraine’ und die Verschleierung der Einnahmen aus der Tätigkeit ihrer Offshore-Unternehmen aufgehoben“, heißt es in der offiziellen Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft.

In der speziell einberufenen Pressekonferenz teilte der Leiter des Pressedienstes der Generalstaatsanwaltschaft, Jurij Bojtschenko, mit, dass in der Generalstaatsanwaltschaft Materialien der Steuermiliz eingegangen sind, die „im Verlaufe der Ermittlungen in anderen Strafverfahren“ gesetzwidrige Geschäfte aufgedeckt haben und ebenfalls Steuerhinterziehung vonseiten der Gesellschaft EESU. „Diese Materialien wurden von den entsprechenden Unterabteilungen der Generalstaatsanwaltschaft studiert, wie auch die Gerichtsurteile in diesen Fragen und die Beschlüsse der Generalstaatsanwaltschaft in den entsprechenden Jahren. Festgestellt wurde, dass sie voreilig, haltlos und ohne vollständige, allseitige und objektive Untersuchung der Beweise in dieser Sache gefasst wurden“, erklärte er.

Derzeit wird im Strafverfahren gegen Julia Timoschenko nach zwei Paragraphen ermittelt: Paragraph 191, Absatz 5 („Aneignung, Veruntreuung oder Inbesitznahme von Vermögen über den Missbrauch von Dienstpositionen in besonders großem Maßstab oder verübt über eine organisierte Gruppe“, wird mit einem Freiheitsentzug von bis zu zwölf Jahren bestraft) und Paragraph 212, Absatz 3 des Strafgesetzbuches („Steuerhinterziehung, die zum Zahlungsausfall für den Haushalt oder staatliche zweckgebundene Fonds in besonders großem Ausmaße führte“, Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren). „Die Straftaten, die von beiden Paragraphen berücksichtigt werden, gehören zur Kategorie der schweren Straftaten“, unterstrich Jurij Bojtschenko. Derart wurden insgesamt gegen die Ex-Ministerpräsidentin fünf Strafverfahren eingeleitet (detaillierter dazu im “Kommersant-Ukraine” vom 14. Oktober).

Der Beschluss zur Einstellung der Strafermittlungen in der Sache der Haushaltsmittelunterschlagung und der Steuerhinterziehung bei den Gasabrechnungen der Gesellschaft EESU, die der derzeitige Generalstaatsanwalt Wiktor Pschonka als voreilig und unbegründet bezeichnete, unterzeichnete im Januar 2005 der damalige Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Swjatoslaw Piskun. „Die Entscheidung Piskuns ist, wenn sie aufgehoben wurde, ungesetzlich“, sagte Bojtschenko gestern. „Jeder Beschluss, der aufgehoben wurde, wird als ungesetzlich angesehen“, stimmt Swjatoslaw Piskun ihm zu (derzeit Parlamentsabgeordneter der Partei der Regionen). „Das ist die Meinung des Generalstaatsanwalts, der aus eigener Überzeugung die eine oder andere Entscheidung trifft. Ich habe zu meiner Zeit Dutzende Beschlüsse aufgehoben“. Er unterstrich, dass 2005 das Strafverfahren gegen Julia Timoschenko nicht aufgrund der fehlenden Straftat, sondern aufgrund fehlender Beweise für ihre Schuld eingestellt wurde. „Es gab damals keinen politischen Hintergrund“, betonte Piskun im Gespräch mit dem “Kommersant-Ukraine”.

Bei der Generalstaatsanwaltschaft beharrt man darauf, dass die Verjährungsfrist für das wiederaufgenommene Strafverfahren, ungeachtet dessen, dass es bereits 2001 eröffnet wurde, nicht abgelaufen ist. „Von der Gesetzgebung her ist der Stopp der Berechnung der Verjährungsfrist bei Verübung einer neuen Straftat vorgesehen. Da die Kette der durch Julia Wladimirowna (Timoschenko) verübten Straftaten nicht unterbrochen wurde, begann, sobald eine Frist ablief, bereits eine neue. Derart gibt es keinen Verstoß gegen die Fristen der strafrechtlichen Verantwortung“, erklärte Jurij Bojtschenko.

Die Anschuldigungen wurden Julia Timoschenko jetzt nicht präsentiert und sie befindet sich im Status „einer Person, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde“. „Ihr sollten die Anschuldigungen präsentiert werden, doch die durchgeführten Vorermittlungen wurden in Verbindung damit eingestellt, dass sie Parlamentsabgeordnete wurde, sie unterlag der Abgeordnetenimmunität und der Strafermittler hatte keine Möglichkeit ihr die Anschuldigungen vorzulegen und später wurde der Beschluss zur Schließung des Strafverfahrens gefasst“, erzählte der Leiter des Pressedienstes der Generalstaatsanwaltschaft. Die Vorermittlungen in dieser Strafsache werden von der Steuermiliz durchgeführt.

Bei der Wiederaufnahme des Strafverfahrens wandte sich die Generalstaatsanwaltschaft an die Gerichtsinstanzen mit der Bitte die Ermittlungen in Bezug auf die „Komplizen Julia Timoschenkos“ in Verbindung mit neu aufgetauchten Umständen zu gestatten. Dabei geht die Rede vom ehemaligen Generaldirektor der EESU, des Schwiegervaters der Ex-Ministerpräsidentin, Gennadij Timoschenko, und den ehemaligen Führungskräften der Gesellschaft – Jewgenij Schago, Lidija Sokoltschenko und Antonina Boljura. Sie alle werden von der Generalstaatsanwaltschaft der Unterschlagung von Budgetmitteln und der Steuerhinterziehung verdächtigt. Die Strafverfahren gegen sie wurden vom Schewtschenkoer Stadtbezirksgericht in Kiew im Dezember 2004 eingestellt.

In den Handlungen der Generalstaatsanwaltschaft sehen die Anhänger Julia Timoschenkos den nächsten Beweis für die Repressionen, die gegen die ihre Führerin durch Präsident Wiktor Janukowitsch ausgeübt werden. Bei der Partei „Batkiwschtschyna/Vaterland“ ist man sich sicher, dass die Generalstaatsanwaltschaft künstlich Gründe für die Aufstellung neuer Anschuldigungen gegen Julia Timoschenko heraussucht und dabei auf Anweisung des Staatsoberhauptes handelt. „Bereits in der letzten Woche hatten wir die Information, dass auf Janukowitschs Kommando hin eine operative Gruppe von Ermittlern gebildet wurde, die aus einer großen Anzahl von Staatsanwälten besteht, die rund um die Uhr daran arbeiten, um irgendetwas in den alten gefälschten Strafsachen zu finden, da es keine neuen gibt“, erklärte der Stellvertreter der Parteivorsitzenden von „Batkiwschtschyna“, Alexander Turtschinow.

Jelena Geda

Quelle: Kommersant-Ukraine

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Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 857

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