Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des Onlineportals Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Bildschirmfoto des Originalartikels auf korrespondent.net
Zuvor, im Februar 2026, wurde das Institut aufgrund der Nichteinhaltung der Auflagen der Aufsichtsbehörde für zahlungsunfähig erklärt.
Die Nationalbank hat die Banklizenz entzogen und auf Vorschlag des Einlagensicherungsfonds beschlossen, die AG Motor-Bank zu liquidieren. Dies teilte die Pressestelle der Aufsichtsbehörde am Montag, dem 13. April, mit.
Die Entscheidung wurde gemäß Artikel 77 des Gesetzes „Über Banken und Bankgeschäfte“, Artikel 15 des Gesetzes der Ukraine „Über die Nationalbank der Ukraine“ und Artikel 44 des Gesetzes der Ukraine „Über das Einlagensicherungssystem für Privatpersonen“ getroffen.
Die Pressestelle erinnerte daran, dass die Nationalbank die AG Motor-Bank am 19. Februar als zahlungsunfähig eingestuft hatte, da das Institut der schriftlichen Aufforderung der Aufsichtsbehörde, innerhalb der festgelegten Frist nach der Einstufung als problematisches Institut einen überarbeiteten Sanierungsplan vorzulegen, nicht nachgekommen war.
Die Entscheidung tritt am Tag ihrer Bekanntgabe an die Motor-Bank in Kraft und kann innerhalb von drei Monaten nach ihrer Veröffentlichung vor einem Verwaltungsgericht gemäß den Bestimmungen der Verwaltungsprozessordnung angefochten werden.
Zur Erinnerung: Die Banken in der Ukraine bauen Filialen ab und verlagern ihre Dienstleistungen ins Online-Format. Derzeit gibt es in der Ukraine weniger als 5.000 Bankfilialen.
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