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Jurij Luzenko leidet an einer Leberzirrhose, doch wird ihm eine Behandlung außerhalb des Gefängnisses verweigert

Gestern veröffentlichte Irina Luzenko, die Ehefrau von Ex-Innenminister Jurij Luzenko, die Ergebnisse seiner medizinischen Untersuchung. Die Mediziner diagnostizierten bei Luzenko eine Leberzirrhose. Seine Anwälte wandten sich an den Richter des Petschersker Stadtbezirksgerichts, Sergej Wowk, mit der Bitte ihren Mandaten in eine medizinische Klinik außerhalb des Lukjanowkaer Untersuchungsgefängnis zu bringen, jedoch erhielten sie eine Absage. Bei der Staatlichen Strafvollzugsbehörde teilte man dem “Kommersant-Ukraine” mit, dass man die Entscheidung des Richters unterstützt, hinzufügend, dass man eine Leberzirrhose auch im Untersuchungsgefängnis behandeln kann.

Auf einer speziell einberufenen Pressekonferenz informierte Irina Luzenko gestern Journalisten über die Ergebnisse der medizinischen Untersuchung ihres Mannes. Bei ihm wurde eine Leberzirrhose diagnostiziert. Wie der “Kommersant-Ukraine” mitteilte, wurde die Entscheidung den Ex-Minister zu untersuchen in der letzten Verhandlung des Petschersker Stadtbezirksgerichts gefällt, welches die Strafsache prüft. Das Richterkollegium unter Leitung von Sergej Wowk gab dem Antrag der Anwälte Jurij Luzenkos statt (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine” vom 30. August).

Am Dienstag untersuchte den ehemaligen Minister der Professor der Nationalen Medizinischen Bogomolez-Universität, Sergej Tkatsch, und der Haupt-Diätolog des Gesundheitsministeriums, Alexander Schwez. In ihrem medizinischen Befund geben sie an, dass „der Kranke sich über allgemeine Schwäche, verringerten Appetit, Übelkeit und Beschwerden im rechten Oberbauch beklagt“. „Der Zustand ist relativ zufriedenstellend, Puls 86 Schläge in der Minute, Arteriendruck – 140/80, Gewicht 87kg, Größe 184 cm“, heißt es im Dokument. Gleichzeitig betonen die Ärzte, dass die vorher im Kiewer Nothilfe-Krankenhaus diagnostizierte Krankheit Jurij Luzenkos – Pankreatitis – sich vor dem Hintergrund des Hungerstreiks verschärft hat und zu einer „kryptogenen Leberzirrhose“ umgeschlagen ist. „Bei fehlender vollwertiger Behandlung ist ein weiteres Fortschreiten der Leberzirrhose mit einer Entwicklung von Komplikationen, Blutungen und einer Umwandlung in Krebs möglich“, heißt es im Befund der Mediziner.

Die Anwälte des Ex-Ministers, Igor Fomin und Alexej Baganez, wandten sich mit der Bitte ans Gericht „dem Begleitdienst der Miliz der Hauptverwaltung des Innenministeriums in Kiew den Angeklagten Jurij Luzenko zur Behandlung der Leberzirrhose in das städtische Kiewer Krankenhaus Nr. 18 zu überstellen“. Den Worten der Verteidiger nach gehört die Diagnose des Ex-Ministerpräsidenten in die Liste der Erkrankungen, welche eine Grundlage für Freilassung aus dem Untersuchungsgefängnis darstellen. „Das weitere Festhalten Luzenkos ohne Gewährung der notwendigen Behandlung stellt eine Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte auf medizinische Hilfe und eine Bedrohung seines Lebens dar. Sein Gesundheitszustand ist kritisch“, erklärte Baganez. Jedoch erhielten die Anwälte gestern eine Absage. Richter Sergej Wowk gestattete „nur auf dem Territorium des Untersuchungsgefängnis“ eine Behandlung und Untersuchung Luzenkos.

„Wenn ich zu ihm in das Untersuchungsgefängnis gehe, beklagt er sich beständig über ein Nachlassen der Kräfte, Müdigkeit. Seine Gegner möchten, dass er das Gerichtsurteil nicht erlebt!“, sagte Frau Luzenko dem “Kommersant-Ukraine”. „Wir werden die grundlose Absage anfechten, wenden uns an den Präsidenten, an alle diplomatischen Missionen und die Menschenrechtsbeauftragte Nina Karpatschowa. Im Untersuchungsgefängnis gibt es keine Voraussetzungen um eine Leberzirrhose zu behandeln!“

Mit dieser Äußerung ist man beim Staatlichen Strafvollzugdienst nicht einverstanden. „Im Untersuchungsgefängnis arbeitet qualifiziertes medizinisches Personal. Gastroenterologen gibt es unter unseren Ärzten nicht, doch wir ziehen Spezialisten aus Behandlungseinrichtungen des Gesundheitsministeriums heran“, erzählte der Stellvertreter des Leiters des Strafvollzugdienstes, Igor Andruschko, dem “Kommersant-Ukraine”. Er unterstrich ebenfalls, dass, wenn das Gericht Jurij Luzenko eine Behandlung außerhalb des Untersuchungsgefängnisses nicht gestattet hat, dann bedeutet dies, „dass es dafür keine Notwendigkeit gab“.

Julia Rjabtschun

Quelle: Kommersant-Ukraine

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 553

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