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Das Nationale Antikorruptionsbüro hat vor zwei Wochen der Generalstaatsanwaltschaft die Unterlagen für die Auslieferung von Minditsch übermittelt

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Ukrajinska Prawda. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf pravda.com.uaBildschirmfoto des Originalartikels auf pravda.com.ua

Vor zwei Wochen hat das Nationale Antikorruptionsbüro dem Generalstaatsanwalt Ruslan Kravchenko die erforderlichen Unterlagen zur Unterzeichnung vorgelegt, um die Auslieferung der in Israel befindlichen Beschuldigten im Fall „Midas“, Timur Minditsch und seines Geschäftspartners Alexander Zuckerman, zu beantragen.

Quelle: Olexander Abakumov, leitender Ermittler im Fall „Midas“, in einem Interview mit dem Youtube-Kanal „Ê Pitannâ“

Zitat: „Vor zwei Wochen haben wir alle Unterlagen für die Auslieferung an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Soweit mir bekannt ist, liegen sie noch zur Unterschrift beim Generalstaatsanwalt.“

„Israel ist ein sehr schwieriger Fall für eine Auslieferung. Um eine Person auszuliefern, müssen praktisch alle Unterlagen des Strafverfahrens übermittelt werden.“

Details: Abakumov fügte hinzu, dass das Nationale Antikorruptionsbüro eine große Menge an Beweismaterial zur Untermauerung der Begründetheit des Verdachts gegen Minditsch und Zuckerman vorbereitet und in die jeweilige Sprache übersetzt habe.

„Wir haben dies an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Meiner Meinung nach sollte der Generalstaatsanwalt diesen Auslieferungsantrag so schnell wie möglich unterzeichnen. Es kann jedoch durchaus Verfahren geben, bei denen die Begründetheit direkt von der Generalstaatsanwaltschaft geprüft wird“, sagte der Ermittler.

Auf die Bemerkung der Moderatorin, dass Israel seine Bürger normalerweise nicht an andere Länder ausliefert, antwortete der Vertreter des Nationalen Antikorruptionsbüros: Es habe Fälle gegeben, in denen Israel einen seiner Bürger an die Ukraine ausgeliefert habe, und die Auslieferung sei nach dem Recht dieses Landes nicht verboten, doch handele es sich dabei tatsächlich um seltene Ausnahmen.

„Ukrajinska Prawda“ wandte sich an die Generalstaatsanwaltschaft, um eine Stellungnahme einzuholen.

Übersetzer:   DeepL — Wörter: 276

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